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Frage von Johann M. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Johann M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die bundesweite Volksabstimmung befürworten.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Müller

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage vom 26. Mai 2009.

Änderungen des Grundgesetzes sollten in bestimmten Fällen nicht nur durch die bisher vorgesehenen gesetzlichen Mechanismen kontrolliert, sondern durch eine Volksabstimmung geklärt werden. Zu nennen ist hier beispielsweise der Vertrag von Lissabon, der meiner Meinung nach einen so bedeutenden Eingriff darstellt, dass hier eine Volksabstimmung durchaus sinnvoll erscheint. Dies allerdings nur dann, wenn die Bürger im Vorfeld umfassend und objektiv über das Für und Wider des Vertrags informiert werden können. Da es in diesem Fall keine Volksabstimmung gab und die Bürger auch nicht umfassend über den Vertrag informiert wurden, habe ich im Bundestag gegen den Lissabon-Vertrag gestimmt.

Allerdings bin ich auch davon überzeugt, dass die Volksgesetzgebung auf Bundesebene vor allem den Einfluss der organisierten Interessenvertreter, der Verbände und Lobbyisten auf die Gesetzgebung des Bundes massiv verstärken würde. Organisierte Interessenvertreter könnten ihr erhebliches Mobilisierungs- und Kampagnenpotenzial im Rahmen von Volksabstimmungen dazu nutzen, ihren Sonderanliegen zu Gesetzeskraft zu verhelfen. Auf diese Weise könnten Interessenvertreter bei geschickter Öffentlichkeitsarbeit Gesetze durchsetzen, ohne dafür parlamentarische Mehrheiten gewinnen zu müssen und ohne dass sich die Mehrheit der Bürger für das jeweilige Anliegen im konkreten Fall auch nur zu interessieren bräuchte.

Darin kann ich keine Stärkung der Demokratie erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Frankenhauser, MdB