Frage an Herbert Frankenhauser von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
bezugnehmend auf Ihre vorherige Antwort auf die Frage von Herrn Gensert würde mich eine Antwort zu dem selben Thema, aber unter Berücksichtigung folgender Argumente interessieren.
- Der weitaus größte Teil des "Tausches" von Kinderpornografischen Inhalten erfolgt nicht durch feste Internetadressen, sondern über schwer kontrollierbare Kanäle wie Usenet und PeerToPeer-Netzwerken. Diese wären durch die beabsichtige Gesetzesnovelle überhaupt nicht betroffen. Da diese Netzwerke ohnehin dezentral arbeiten und auf einem direkten Datentransfer zwischen den Nutzern beruhen gibt es keine feststellbaren illegalen inhalte auf "Statischen" Servern.
- Es gibt durchaus Mutmaßungen ob es überhaupt eine "KiPo"-Industrie gibt. Wenn ich den Beiträgen auf www.heise.de folge so erfolgt zumeist eher ein "kostenfreier" Austausch des Materials unter "Sammlern". Demzufolge wäre eine Kontrolle aber noch schwieriger. Zudem kommt hinzu dass die wirklichen Verbrecher sicherlich eher direkte Übergaben auf irgendeinem Hinterhof vollführen als auf Webseiten die geloggt werden.
- Es gab mittlerweile Interessenbekundungen zahlreicher Lobbyisten diese Kontrolle dann auch für andere Gebiete zu nutzen, allen vorran waren hier die Lobbyisten der Musikindustrie.
- Das wichtigste Argument ist sicher : Ein abschalten der Websites wäre weitaus effektiver und würde auch die Verbreitung von "KiPo" einschränken. Da die meisten dieser Webseiten angeblich in den USA und der EU beheimatet sind wäre eine Deaktivierung und Löschung kein Problem. Tests haben ergeben, dass die Hosts dort sehr schnell reagieren. Eine Löschung erfolgt meist am selben Tag. Dies ist doch viel effektiver als nur eine "kleine Hürde"
- Wer kontrolliert die Rechtmäßigkeit der Sperrungen? (Thema : Sind dort wirklich derlei Inhalte zu finden?) Und wer entfernt Sperren wenn die Inhalte entfernt sind? Zumindest unabhängige Instanzen sollten hier doch Einblick erhalten können und die Listen stetig abgleichen.
Böttcher
Sehr geehrter Herr Böttcher,
vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch vom 11. Mai 2009 zum Thema Internetsperren. Nach den mir von den Betreibern dieser Seite übermittelten Informationen, kommen Sie nicht aus meinem Wahlkreis.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich zuständigkeitshalber vorrangig Fragen von Bürgern aus meinem Wahlkreis beantworte. Ich bitte Sie daher, sich bei weiteren Fragen an Ihre(-n) Bundestagsabgeordnete(-n) zu wenden.
Da ich bereits zwei Fragen zum gleichen Thema auf dieser Seite beantwortet haben, möchte ich Sie auf diese Antworten verweisen und Ihre Fragen nur kurz beantworten.
Ihre ersten beiden Punkte sprechen nicht gegen das Ziel des Gesetzes, dass jeder Klick weniger auf eine entsprechende Seite dem Kinderschutz dient.
Wir haben leider kaum oder keinen Einfluss auf Server mit kinderpornographischem Inhalt, die sich im Ausland befinden. Sollte dies anders sein und ein Server sogar in Deutschland stehen, dann ist es die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, diese schnellstmöglich abzuschalten. Zu verweisen ist hier nochmals auf meine vorherige Antwort und den §184b Strafgesetzbuch.
Es ist sehr schwer, konkret quantitativ zu beurteilen, ob und inwieweit dieses Gesetz den Konsum und die Produktion von Kinderpornographie verhindert oder erschwert. Eine Patentlösung wird es nicht geben. Dies sollte uns aber nicht daran hindern, Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest einige Straftaten verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB