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Herbert Frankenhauser
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Frage von Michael B. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

ich sehe die (auch von Ihrer Partei) gewünschte Internet-Sperrtechnik (Stichwort Kinderpornos) als problematisch an.
Aber unabhängig davon wäre es nett wenn Sie mir einen Sachverhalt mal erklären könnten. Ministerin v.d.Leyen bemüht seit Monaten eine finnische Sperrliste für ihre Argumentation auf der sich auch 54 deutsche Server befinden. Egal ob man nun für oder gegen die Sperrtechnik ist, die das Übel nur versteckt aber nicht löscht - bin ich der Ansicht, dass es Ehrensache sein sollte immer zuerst vor der eigenen Tür zu fegen.
Zumindest gegen die 54 deutschen Server haben wir bereits in dieser Sekunde genug Gesetze, um sie binnen 1-2 Tagen abschalten zu könnten!!
Warum begnügt sich Ihre Partei damit diese 54 Server hinter einem leicht zu umgehenden Stopp-Schild zu verstecken (die Bilder sind weiter verfügbar!) anstatt die Ministerin aufzufordern als aller aller aller ersten Arbeitsschritt schon mal die deutschen Server abschalten zu lassen.

Freundliche Grüße
Bartsch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bartsch,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch vom 11. Mai 2009. Nach den mir von den Betreibern dieser Seite übermittelten Informationen, kommen Sie nicht aus meinem Wahlkreis. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass ich zuständigkeitshalber vorrangig Fragen von Bürgern aus meinem Wahlkreis beantworte.

Ich möchte dennoch Ihre Fragen kurz beantworten.

Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen. Kinder werden missbraucht und anschließend wird der Missbrauch auch noch vermarktet und damit Geld verdient oder – was genauso schlimm ist – getauscht. Diese Verbrechen müssen selbstverständlich an der Wurzel bekämpft, die Kriminellen ergriffen und ihren Machenschaften ein Ende gesetzt werden.

Leider ist in der öffentlichen Diskussion zu diesem Thema bisher weitestgehend unberücksichtigt gelassen worden, dass es rechtlich um zwei Komplexe geht.
Zum einen bedroht der §184b des Strafgesetzbuches all diejenigen mit Strafe, die kinderpornographische Schriften verbreiten, solche Schriften veröffentlichen, diese Machwerke herstellen, beziehen, liefern, vorrätig halten, anbieten, usw. Zu diesen Punkten gehört natürlich auch auf Datenträgern gespeichertes Material.
Zum anderen regelt der §148b des Strafgesetzbuches aber auch, dass derjenige sich strafbar macht, der sich kinderpornographische Schriften – dazu gehören auch Dateien und das Betreiben von Bildern im Netz – verschafft.

Besonders wichtig ist mir, klar zu stellen, dass es sich bei der genannten Sperrliste eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, bei der der Staat – aus welchen Gründen auch immer – einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürger mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern. Läge die Sache so, würde ich Ihre Bedenken – insbesondere hinsichtlich der Zusammenstellung der Sperrliste und ihrer Überprüfung – uneingeschränkt teilen und den Gesetzentwurf nicht unterstützen. Die Sache liegt aber anders, denn hier geht es um die Verhinderung von Straftaten gem. §184b des Strafgesetzbuches.

In der öffentliches Diskussion ist leider nicht ausreichend verdeutlicht worden, dass die Einschränkungen des Zugangs und die Strafverfolgung sich nur auf die besondere Struktur des §184b des Strafgesetzbuches beziehen. Es ist nicht daran gedacht, ähnliche Maßnahmen auch bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen, bei denen das Betrachten der Seite straflos ist und erst eine weitere Handlung – möglicherweise ein Download einer Datei – hinzutreten muss, um ein Rechtsgut zu verletzen.

Insofern bin ich fest davon überzeugt, dass dieses Gesetzesvorhaben die Grundrechte der Bürger nicht tangieren wird.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB