Frage an Henryk Wichmann von Detlef T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Wichmann,
vom Oberbürgermeister der Stadt habe ich eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme in Höhe von 181,16 € erhalten. und es wurde auch mit Erzwingungshaft gedroht.
Ich habe regelmäßig und pünktlich meine Rundfunkgebühren bezahlt. Ich wohne als Einzelperson in einer Wohnung und benutze nur ein Billigradio welches mir nur das hören regionaler Sender sowie Deutschlandradio/Kultur ermöglicht.
Der geforderte Beitrag erwartet das Schauen wenigstens vom genannten ARD/ZDF mit den zusätzlichen Sendern. Deutschlandweite Sender sind nur mit Antennenanschluss möglich der zusätzlich monatliche Kosten verursacht. Und ein Fernsehgerät gibt es auch nicht kostenlos.
Der Tag hat auch nur 24 Stunden. Die neue Freiheit wird mir auch genannt. Einen Unterschied der Beiträge zwischen Ost und West finde ich auch nicht. Diese Benennung höre ich nach 26 Jahren aber in den Sendern.
Bungalowbesitzer haben Sie auch nicht informiert, daß sie nur einen Halbjahresbeitrag zahlen müssen.
Ihre Argumente habe ich gelesen. Fast jeder Bürger weiß wie er überwacht wird. Da muß es doch möglich sein, daß jeder Empfänger von Gehalt usw. seinen Beitrag leistet. Das ist doch auch eine Frage der Gleichberechtigung. So sind nur die Wohnungen, die aber nicht sehen und hören können gleichgemacht. Das ist doch eigentlich in diesem System nicht erwünscht.
Lassen Sie doch mal Ihre Gedanken sich damit befassen.
Mit freundlichen Grüßen
D. T.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Ich bin gerne bereit, mich mit Ihrem Anliegen genauer zu beschäftigen.
Am besten wäre es, wenn Sie dazu Ihr Problem als Petition an unseren Petitionsausschuss im Landtag einreichen.
Hierbei wäre es hilfreich, wenn Sie auch Kopien der Bescheide und insbesondere auch der Vollstreckungsandrohung mitschicken könnten.
So ohne Unterlagen, lässt sich aus der Ferne dazu wenig sagen.
Meine allgemeinen Einlassungen zu den Rundfunkgebühren kennen Sie ja bereits, daran hat sich auch nichts geändert.
Gerne können wir aber Ihren konkreten Einzelfall einer genaueren Überprüfung unterziehen.
Die Adresse und das Petitionsformular finden Sie auf der Website des Landtages Brandenburg.
Mein Büro schickt Ihnen aber gerne auch alles zu.
Sie erreichen es unter:
hohn@henryk-wichmann.de
Herzliche Grüße
Ihr Henryk Wichmann, MdL
Stellvertretender Vorsitzender der CDU - Landtagsfraktion