Frage von Rudolf M. • 10.02.2007
Antwort von Henning Otte CDU • 23.02.2007
(...) Mit der Neuregelung sollen die Besitzer von Diesel-Pkw eine steuerliche Förderung erhalten, wenn sie ihren Wagen nachträglich mit einem Russpartikelfilter ausrüsten. Nicht nachgerüstete sowie neue Diesel-Pkw, die nicht den Partikelgrenzwert der künftigen Euro-5-Abgasnorm einhalten, sollen künftig höher besteuert werden. (...)