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Henning Otte
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Frage von Patrick O. •

Frage an Henning Otte von Patrick O. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Otte,

mich würde interessieren wie sie zum thema jugendgefährdende medien oder sogenannten ``KILLERSPIELEN´´ stehen?

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Patrick Oelfke

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Sehr geehrter Herr Oelfke,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema jugendgefährdende Medien oder sogenannte „Killerspiele“.

Erlauben Sie mir zunächst den Hinweis, dass niemand Computerspiele an sich für das Problem hält. Auch „Ego-Shooter-Spiele“ – d.h. Spiele, in denen der Spieler durch die Augen des Kämpfers schaut – müssen nicht zwangsläufig schlecht sein. Niemand will die Freizeitbeschäftigung von hunderttausenden Bürgern pauschal kriminalisieren. Aber es muss aus meiner Sicht eine Grenze gezogen werden.

Des Weiteren befürworte ich die Forderung nach einer deutlich erkennbareren Alterskennzeichnung auf Videospielen, sowie die Einführung einer Altersbegrenzung.

Zwar sind einzelne Auswirkungen von Computerspielen, die zu enthemmten Gewalthandlungen ohne ethische Bindung anleiten, in der Wissenschaft noch umstritten. Zahlreiche Erkenntnisse legen aber eine nachteilige Wirkung gerade auf Jugendliche nahe. Nach dem heutigen Forschungsstand bestehen insbesondere keine begründeten Zweifel daran, dass der Kontakt mit derartigen Medien die Gefahr einer Nachahmung und einer Abstumpfung in sich birgt.

Die schrecklichen Vorfälle in Bad Reichenhall 1999, in Erfurt 2002 und in Emsdetten 2006 zeigen, dass Maßnahmen notwendig sind, um insbesondere Kinder und Jugendliche vor virtuellen Gewaltexzessen zu schützen. In den vergangenen Jahren wurden zwar im Bereich des Jugendmedienschutzes Verbesserungen erzielt, um den wachsenden Gefährdungen auf dem Mediensektor zu begegnen. Doch die bestehenden Verbotsregelungen werden den Erfordernissen eines ausreichenden Schutzes vor menschenverachtenden Gewaltspielen nicht hinreichend gerecht. Das Verfahren der Indizierung und Altersfreigabe ist nicht in gleicher Weise wie ein strafbewehrtes Verbot geeignet, die entsprechenden Spiele vom Markt zu drängen. Eine effektive Bekämpfung darf nicht nur an der Einschränkung der Verbreitungswege von virtuellen Gewaltspielen ansetzen, sondern muss bereits ein Herstellungsverbot umfassen.

Zwar enthält §131 StGB in seiner bisherigen Fassung bereits ein Verbot der Schilderung von grausamen und sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen. Jedoch umschreibt dieser Tatbestand die spezifische Problematik menschenverachtender Spiele nicht spezifisch.

Diese besteht in der Ermöglichung von Spielhandlungen, die auf die Begehung von grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gerichtet sind. Gerade aber durch das dabei geforderte persönliche Engagement steigt der Spieler als dominant Handelnder intensiver in das fiktive Geschehen ein, als dies etwa bei passiv beobachtenden Zuschauern oder Lesern der Fall ist. Die Gefahr einer Nachahmung, die die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung senkt, ist hier besonders groß. Derartige Gewaltspiele sind daher geeignet, beim Spieler eine Einstellung zu erzeugen oder zu verstärken, die mit dem Achtungsgebot der Menschenwürde im Widerspruch steht und daher mit unserer Wertordnung nicht vereinbar ist.

Auch im Spiel müsste es darum gehen, besänftigende Mittel zu bevorzugen und Gewalt nur als letztes Mittel und auf kontrollierte Art anzuwenden. Warum entwickelt die Industrie nicht Spiele, die dazu anleiten, das Töten und unnötiges Leid zu vermeiden? Wäre es weniger unterhaltsam, im Spiel klar zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten, also zwischen gefährlichen Feinden und Unbewaffneten bzw. schutzlosen Zivilpersonen, zu unterscheiden? Die Ausflucht, dass es im Computer nur um unbeseelte Pixel ginge, ist nicht akzeptabel. Auch die virtuelle Realität besteht aus Werturteilen, die das Bewusstsein prägen. Wenn dies die Werte des Söldnertums und der Mordlust sind, ist Gefahr im Verzug.

Ein stärkeres Problembewusstsein und die gesellschaftliche Ächtung der Killerspiele ist nötig. Auch dazu können neue rechtliche Regelungen beitragen. Besonders die Eltern haben zu kontrollieren, dass ihre Kinder am Computer nicht Killer spielen. Eine Garantie gegen einen weiteren Amoklauf gibt es deshalb natürlich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Otte

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