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Henning Finck
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Frage von IG I. •

Frage an Henning Finck von IG I. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Betr.: Bebauungsplan Bergstedt 23, Forderungskatalog, Dialog

Sehr geehrter Herr Finck,

der B-Plan Bergstedt 23 (am Immenhorstweg) wird von breiten Teilen der Bevölkerung, den Naturschutzverbänden, namhaften Umwelt- und Rechtsexperten und allen Hamburger Parteien außer der CDU abgelehnt. Dem Ersten Bürgermeister, Senator Dr. Freytag und Oberbaudirektor Prof. Dr. Walter sind die Argumente, die gegen den B-Plan sprechen, aus mehreren Schreiben mit Gesprächsangeboten der IG Immenhorstweg bekannt. Leider wurde darauf bisher nicht näher eingegangen.
Deswegen fordert die IG Immenhorstweg, dass das Gesetz zum B-Plan nicht verabschiedet werden darf, bis folgende strittige Sachverhalte zweifelsfrei geklärt sind:

1. Im FFH-Gutachten der Stadt bzw. eines Bauträgers werden erhebliche Beeinträchtigungen durch den B-Plan für Rote-Liste-Arten des EU-Vogelschutzgebietes Hainesch-Iland festgestellt. Im folgenden wird eine FFH-Verträglichkeit dennoch konstatiert, da geplante Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden, um eine Schadensminimierung unter die Schwelle der FFH-Verträglichkeit zu konstruieren. Dies ist ein schwerer methodischer Fehler und naturschutzrechtlich unzulässig. Die Beurteilung der Erheblichkeit ist unabhängig davon vorzunehmen, ob auf der nachfolgenden Ebene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden können. Der B-Plan ist naturschutzrechtlich im Sinne der EU-Richlinie und des Bundesnatur-schutzgesetzes unzulässig.
Dieser methodische und rechtliche Fehler muss unseres Erachtens vor Verabschiedung des Gesetzes durch ein unabhängiges umwelt-rechtliches Gutachten geklärt werden!

2. Das Ergebnis der Massenbeschwerde der Bevölkerung aus den Walddörfern bei der EU-Kommission zum B-Plan muss abgewartet werden.

3. Eine Klage der IG Immenhorstweg und der Initiative Wohldorfer Wald gegen das Procedere einer „unechten“ Zustimmung der CDU-dominierten Bezirksversammlung Wandsbek zu den bekannten Bürgerbegehren in Kombination mit der Evokation der Senats, mit dem Ziel die Bürgerbeteiligung abzukürzen, wird noch beim Hamburgischen Verwaltungsgericht bearbeitet. Wir fordern, dass das Urteil abgewartet wird, bevor Tatsachen geschaffen werden.

Wie ist Ihre Meinung zu den o.g. Forderungen? Sollten wir nicht in einen Dialog treten, indem endlich Gespräche zwischen den verantwortlichen Politikern und der IG Immenhorstweg stattfinden?

Mit vielem Dank und freundlichen Grüssen

Dres. Judith und Thorsten Dierlamm für die IG Immenhorstweg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dr. Dierlamm, sehr geehrter Herr Dr. Dierlamm,

zunächst einmal danke ich Ihnen für Ihre Frage an mich und Ihr Interesse an Abgeordnetenwatch. Die von Ihnen gestellte Frage bezieht sich auf ein Thema, für das meine Kollegin Frau Dr. Natalie Hocheim als Fachsprecherin meiner Fraktion für die Stadtplanung zuständig ist. Insofern möchte ich Sie bitten sich für die Erfragung der Meinung unserer Fraktion an sie zu wenden.

Ich persönlich habe zu dem von Ihnen angesprochenen B-Plan auch eine Meinung, die ich Ihnen nur kurz darlegen möchte. Ich halte das Konzept der wachsenden Stadt für richtig und wichtig. Auf der von Ihnen angesprochenen Fläche hatte seinerzeit der rot-grüne Senat noch den Bau von über 1.000 Wohnungen geplant - wohl wissend, dass dort auch schützenswerte Pflanzen zu finden sind. Ich bin nicht der Auffassung, dass man wegen jeder möglicher Weise seltenen Pflanze Wohnungsbau verhindern sollte. Dass kann man auch anders sehen und darüber trefflich streiten. In jedem Fall muss natürlich dem geltenden Umweltrecht entsprochen werden. Der Senat hat in seinen Planungen diese Fragen berücksichtigt und plant "nur" 150 Wohneinheiten zu erstellen. Insofern sind Ihre Bedenken in dieser Hinsicht m.E. berücksichtigt. Soweit eine kurze Einschätzung von mir. - Weitere Auskünfte wird Ihnen Frau Dr. Hochheim sicher gern geben.