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Frage von Hubertus S. •

Frage an Henning Finck von Hubertus S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Fink,

ist Ihr Wahlbezirk Hamburg Mitte, bezüglich des Glücksspielgesetzes, ein rechtsfreier Raum?

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss v. 01.06.2007 - Az.: 1 Bs 107/07- festgestellt, dass schon aus dem Verbot der unerlaubten Vermittlung gewerblich veranstalteter Sportwetten unabhängig von der Frage der Strafbarkeit zugleich ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung folgt und die illegale Vermittlung von Sportwetten zum Schutze der Bürger zu unterbinden ist.

In der Hamburger Bürgerschaft wurde am 13.12.2007 dann endlich das Glücksspielgesetz ratifiziert und trat am 01.01.2008 in Kraft.

Demzufolge wurden in einigen Hamburger Bezirken auch die entsprechenden "Wettbüros" geschlossen. In Hamburg Mitte blühen diese Läden, dort wird geraucht, illegal gewettet und vieles mehr. Das mit Wissen und Duldung der Vollzugsbehörden.

Dulden Sie die Untätigkeit der zuständigen Innenbehörde?

Diese Frage beschäftigt einige Wähler Ihres Wahlkreises.

Mit freundlichem Gruß

Hubertus Scholz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Scholz,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kandidiere aus beruflichen Gründen nicht erneut für die Hamburgische Bürgerschaft, da sich meine berufliche Tätigkeit auf Dauer nicht mit einem Mandat verbinden lässt. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich auch Anfragen über Abgeordnetenwatch nicht mehr beantworte. Wenden Sie sich bitte an eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten, die bzw. der weiter aktiv Parteipolitik betreibt.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Finck, MdHB