Frage von Frank H. • 17.04.2012
Antwort von Hendrik Wüst CDU • 18.04.2012
Sehr geehrter Herr Hemelt,
Sehr geehrter Herr Hemelt,
(...) Entscheidend in beigefügtem Gesetzentwurf ist die Abkehr von der grundsätzlichen Annahme, dass häusliche Kanalanschlüsse undicht sind. Stattdessen schlagen wir vor, dass die Durchführung einer Dichtheitsprüfung dann erforderlich ist, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. (...)
(...) Den entsprechenden Gesetzentwurf, den CDU und FDP in den Landtag eingebracht haben, füge ich zu Ihrer Kenntnis diesem Schreiben bei. Auch Minister Remmel hat zwischenzeitlich angekündigt, von der bisherigen Praxis der Dichtheitsprüfung Abstand nehmen zu wollen und einen Regelungsvorschlag zu machen. (...)