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Hendrik Wüst
CDU
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Frage von Burkhard S. •

Frage an Hendrik Wüst von Burkhard S. bezüglich Umwelt

Guten Tag Herr Wüst

Mit Interesse habe ich den von Ihrer Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Dichtigkeitsprüfung gelesen und bin von der Angemessenheit der Regelungen sehr beeindruckt.

Meine Fragen:

Welche Chance auf Verwirklichung sehen Sie?

Gibt es nach Ihrer Einschätzung auch bei den derzeitigen Regierungsparteien ein "Einsehen", daß die bisherige Regelung für Private völlig überzogen ist?

Mit welchem Zeitplan muß man aktuell rechnen für eine neue Regelung?

Mit Dank im Voraus für Ihre Antwort, und freundlichen Grüßen
Frohes Fest und Guten Rutsch
Burkhard Scherf

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Scherf,

für Ihre Zuschrift zum Thema Dichtheitsprüfung für private Abwasseranlagen bedanke ich mich herzlich. Gerne beantworte ich Ihre Fragen zum aktuell von den Landtagsfraktionen der CDU und FDP entsprechend eingebrachten Gesetzentwurf.

Entscheidend in beigefügtem Gesetzentwurf ist die Abkehr von der grundsätzlichen Annahme, dass häusliche Kanalanschlüsse undicht sind. Stattdessen schlagen wir vor, dass die Durchführung einer Dichtheitsprüfung dann erforderlich ist, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Sollte die Dichtheitsprüfung dann einen sanierungswürdigen Schaden ergeben, ist dieser selbstverständlich zu beseitigen. Denn es besteht für die CDU-Landtagsfraktion ebenso wenig ein Recht auf undichte Abwasserleitungen, wie es keinen Generalverdacht für undichte Abwasserleitungen gibt.

Nach der nun seit über einem Jahr andauernden Diskussion über die Thematik benötigen sowohl die Kommunen als auch die Bürger Rechtssicherheit für eine bürgerfreundliche Umsetzung der Dichtheitsprüfung. Grundsätzlich gilt, dass es Aufgabe der Landesregierung ist, einen bürgerfreundlichen Vollzug gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. Um für die Zukunft unverhältnismäßige Anforderungen an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, machen wir den beschrieben Vorschlag und hoffen, eine für alle Seiten akzeptable gesetzliche Regelung zu schaffen. Natürlich muss der Gesetzentwurf jetzt im Landtag beraten und mit Mehrheit verabschiedet werden. Wir laden alle Fraktionen dazu ein, sich konstruktiv in die anstehenden Beratungen einzubringen.

Nachdem zwischenzeitlich auch Minister Remmel angekündigt hat, von der bisherigen Praxis der Dichtheitsprüfung Abstand nehmen zu wollen und einen Regelungsvorschlag zu machen, halte ich es für sehr realistisch, dass unser Gesetzentwurf eine parlamentarische Mehrheit findet. Ein Zeitpunkt, wann eine entsprechende Neuregelung in Kraft treten könnte, ist momentan noch nicht konkret zu benennen, da abzuwarten bleibt, welchen Beratungsverlauf unser Gesetzentwurf nimmt. Ich würde mich freuen, Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Hendrik Wüst MdL

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