Frage von Fabian L. • 28.07.2024
Wie stehen Sie zu den Äußerungen Ihres Parteikollegens Linnemann der das Bürgergeld (das Existenzminimum) entgegen dem BVG also auf verfassungswidrige Weise kürzen oder ganz streichen will?
1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Die Kürzung oder Streichung des Bürgergeldes ist verfassungswidrig, dazu gibt es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Wie können solche Äußerungen, die klar gegen verfassungsrechtliche und christliche Werte stehen, von Seiten eines Cdulers kommen und unwiedersprochen bleiben?
Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU