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Hendrik Wüst
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Frage von Winfried K. •

Frage an Hendrik Wüst von Winfried K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Wüst,
Ich möchte Sie fragen, welche Initiative sie zur Abschaffung vom § 48 der Landesbauordnung NRW unternehmen. Bei meiner Erfahrung nach bald 30 Jahren in der Stadtplanung u.a. bei mehreren Kommunen in NRW und früher in Ostdeutschland sehe ich diesen Paragrafen, demzufolge Kfz-Stellplätze bei Bauvorhaben nachzuweisen sind, als grundsätzlich falsch und mittlerweile gefährlich für die Entwicklung der Innenstädte.
Eine Entwicklung der öffentliche Räume und Straßen, so wie wir es in den 90iger Jahren in Ostdeutschland geschafft haben, wird zum guten Teil durch nur diesen einzigen Paragraphen verhindert. Begrünungsmaßnahmen im öffentlichen Raum erweisen sich derzeit in NRW als zu großen Teilen sinnlos, da Kfz-Stellplätze Vorrang haben und den öffentlichen Raum komplett dominieren. Viele, sehr viele innerstädtische Entwicklungsmaßnahmen werden durch die „notwendigen“ Stellplatzforderung gemäß BauO-Nrw §48 von vorne rein verhindert - da sinnlos bei diesen extrem hohen Stellplatzforderungen. Fördergelder können somit in großen Mengen in NRW gar nicht erst abgerufen werden. Eine Umstrukturierungen von öffentlichen innerstädtischen Raum, wie im Osten geschehen, ist nicht möglich. In Berlin, Hamburg Ba-Wü, Brandenburg etc. ist dieser § aus den o.g. Gründen in den letzten Jahren weitgehend verschwunden.
Da ich stark davon ausgehe, dass auch in NRW diesbezüglich dringender Handlungsbedarf gesehen wird, meine Frage: Wann folgt NRW den anderen Bundesländern, damit in der Stadtplanung mit der Aufwertung von innerstädtischen Räume auch in NRW im größeren Maßstab begonnen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

W. K.
Köln

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kölsch,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Landesbauordnung NRW und für Ihre Nachfrage bezüglich der möglichen Abschaffung von §48.

Die Landesbauordnung NRW und somit auch die Regelungen hinsichtlich notwendiger Stellplatzforderungen bei Bauvorhaben fallen in die Zuständigkeit des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Wir möchten Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an die entsprechenden Stellen des Ministeriums zu wenden.

Mit den besten Grüßen

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