Wer wird für die gassperrebedingten Schäden an Heizungssystemen und Gebäuden die Kosten tragen?
Sehr geehrter Herr Wüst,
bedingt durch die derzeit absehbare Gasknappheit drohen im Winter 2022/2023 für nicht systemrelevante gewerbliche Nutzer als erste Gruppe Gassperren. Diese könnten neben der EInschränkung der operativen Tätigkeit (z. B. durch Nichterreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Raumtemperaturen) mittelbar auch Konsequenzen für die Heizsysteme dieser Betriebe haben. Insbesondere bei länger anhaltenden Sperren innerhalb von Frostperioden drohen auch innerhalb der betroffenen Gebäude Frostschäden durch Eisbildung. Da ein solches Szenario bislang mit hoher Wahrscheinlichkeit in keiner Versicherungsklausel der ansonsten für derartige Schäden üblichen Versicherungen berücksichtigt ist, stellt sich die Frage nach der Haftung für solche Schäden. Würden Sie diesen Teilaspekt als relevant bewerten und – wenn ja – in die politische Diskussion zur Vorbereitung auf die oben genannten Szenarien einbringen?
Vielen Dank für Ihre Antwort