Frage an Hendrik Wüst von Roland S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Wüst,
wie stehen Sie zu den mit der Novelle der StVO verschärften Sanktionen für zu schnelles Fahren?
Werden Sie im Bundesrat dafür plädieren, dass lediglich der Formfehler an dem beschlossenen Gesetz behoben wird oder lassen Sie sich auf eine verminderte Bestrafung ein, wie sie von Herrn Scheuer gefordert wird und der die Fahrverbote sogar als unverhältnismäßig brandmarkt?
Ist Ihnen die Brisanz zu schnellen Fahrens bewusster als Ihrem Fachbereichskollegen?
Stellen Sie sich bitte einmal folgende Situation vor: Sie fahren mit einem Pkw in Ihrem Wohnort mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Plötzlich nehmen Sie ein Kind auf der Fahrbahn wahr. Sie bremsen geistesgegenwärtig und Ihr Wagen kommt unmittelbar vor dem Kontakt mit Ihrem Kind zum Stehen. Preisfrage: Mit welcher Geschwindigkeit hätten Sie das Kind von der Straße geklatscht, wenn Sie mit der mit einmonatigem Fahrverbot bewehrten Geschwindigkeit von 71 km/h gefahren wären? Ihr Sachverstand als Verkehrsminister beantwortet die Frage mit Leichtigkeit: Bei einer als typisch anzunehmenden Reaktionszeit von 1 s hätte die Geschwindigkeit Ihres Wagens noch etwa 63 km/h betragen. Sie haben mit Ihrem Zugang zur Unfallforschung mehr als eine vage Ahnung, wie Sie das Kind zugerichtet hätten. Halten Sie es für verhältnismäßig, mit so massivem Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit ein derartiges Risiko in Kauf zu nehmen? Sie wissen wie ich, dass jeder mit Ihrem Sachverstand, der um die Brisanz zu hoher Geschwindigkeit weiß und trotzdem §1 StVO mit Füßen tretend derartige Risiken in Kauf nimmt, nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist. Bitte lassen Sie sich nicht wider besseres Wissen vor den Karren der ewig gestrigen "freie Fahrt für freie Bürger" Lobbyisten spannen und sorgen Kraft Ihres Amtes dafür, dass nach dem Beheben der Formfehler im Bezug auf die Grundlage der Novelle die von Ihnen mit beschlossene Verschärfung mindestens in der in Kraft getretenen Höhe erhalten bleibt. Die Regeln müssen eingehalten werden auch wenn ihr Verletzen deshalb mit drastischen Strafen bewehrt werden muss. Meine Kinder und Enkel werden es Ihnen danken, wenn das Verletzen der Regeln der StVO in unserer Gesellschaft nicht mehr als Kavaliersdelikt oder im Alltag sogar als unvermeidlich empfunden wird. Mit freundlichen Grüßen R. S.