Frage an Hendrik Wüst von Norbert W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wüst,
mit Blick auf Millionen vergewaltigter Männer, die im 2. Weltkrieg an den Fronten der Welt starben, schrieben die Väter des GG: Niemand darf aufgrund seines Geschlechtes benachteiligt oder diskriminiert werden.
Einige Jahre später wurde erneut die Männerwehrpflicht eingeführt, dh. Männer mußten wieder wie bei den Nazis aufgrund ihres Geschlechtes Wehrdienst ableisten, oder eine Zwangsarbeit verrichten, Verweigerern wurde 5 Jahre Haft angedroht.
Dabei war die Einführung der Wehrpflicht durch das GG verboten und dieser im GG den gleichen Rang zukommen zu lassen wie dem Gebot der Gleichberechtigung eine juristische Spitzfindigkeit, die seines Gleichen sucht.
Meine Frage an Sie:
Wie können Verfassungsrichter argumentieren, die Männerwehrpflicht verstoße nicht gegen die Gleichberechtigung und sei auch keine Diskriminierung, wenn man auch noch bedenkt, daß dieser Dienst anfangs 2 Jahre dauerte, vom Kriegs oder Kriesenfall ganz zu schweigen.
Sicher haben Politiker eines Rechtsstaates doch eine bessere Begründung, als "Es steht im Gesetz" oder Frauen müßen Kinder kriegen, denn eine Gebärpflicht gibt es doch nicht.
freundliche Grüsse aus Herzogenrath
N.Weber