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Hendrik Hoppenstedt
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Frage von Renate S. •

Frage an Hendrik Hoppenstedt von Renate S. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Dr. Hoppenstedt, in den 1990iger Jahren wurde der Artikel 20a ins Grundgesetz eingefügt, an eine Stelle, an der er nicht einklagbar ist. Bundeskanzlerin Merkel hat schon im Jahr 2008 davon gesprochen, dass ein Wirtschaften, welches auf dem Raubbau an der Natur basiert, auf Dauer nicht vorstellbar ist. Dass diese Erkenntnis auch in die Gestzgebung der letzen Jahre eingefolssen ist, ist wenig erkennbar. Die Welt steuert auf eine Erderwärmung von 3°C zu. - Meine Fragen an Sie als Jurist sind: 1. An welche Stelle unserer Verfassung muss "Der Erhalt der ntürlichen Lebensgrundlagen" gesetzt werden, damit er tatsächlich Wirksamkeit erzielen kann? 2. Welche nachrangigen Gestzesänderungen müssen dann vorgenommen werden, damit der Erhalt der ntürlichen Lebensgrundlagen prioritäre Pflichtaufgabe von Verwaltungen wird? 3. Was muss getan werden, damit er von Bürgerinnen und Bürgern einklagbar wird? - Für Ihre Antworten danke ich herzlich

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