Frage an Hendrik Hoppenstedt von Heinrich S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Hoppenstedt,
mit großer Sorge beobachten wir den Poker um die deutschen Autobahnen und Bundesstraßen.
Wir möchten Sie bitten sich dafür einzusetzen, daß deutsche Autobahnen welche von der Allgemeinheit bezahlt und gebaut wurden der Allgemeinheit weiterhin gehören und erhalten bleiben.
Alles andere wäre schwerer Diebstahl an der Allgemeinheit, Enteignung und ein schweres Verbrechen das zu verurteilen ist.
Der Staat ist verpflichtet dieses Gemeineigentum zu pflegen, zu erhalten und zu schützen.
Tun Sie alles um dieses Gemeineigentum vor Spekulanten und Autobahnkäufern zu schützen und zu bewahren.
Wir Wähler haben Ihnen diesen Auftrag gegeben.
Stimmen Sie gegen eine Privatisierung.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Sobol
Sehr geehrter Herr Sobol,
vielen Dank für Ihre E-Mail zur Frage der vom Bundestag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossenen Änderung des Art. 90 des Grundgesetzes. Am 2. Juni 2017 hat auch der Bundesrat der Änderung einstimmig zugestimmt. Damit wird die Verwaltung der Bundesautobahnen, die bisher von den Ländern im Auftrag des verwaltet wurden, künftig in Bundesverwaltung geführt werden.
Das bestehende System der Bundesauftragsverwaltung wurde in den vergangenen Jahren immer wieder kritisch hinterfragt. Insbesondere die deutliche Kritik des Bundesrechnungshofes u.a. an systembedingten Schwächen der Auftragsverwaltung aufgrund z.T. unterschiedlicher Interessenlagen bzw. Prioritätensetzung von Bund und Ländern beim Autobahnbau durfte aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht ohne Konsequenzen bleiben. Derzeit besteht insoweit noch eine geteilte Verantwortung zwischen Bund und Ländern in funktionaler und finanzieller Hinsicht. Diese Kompetenzverteilung führt zu Friktionen, deren Auswirkungen sichtbar und im wahrsten Sinne des Wortes für jedermann erfahrbar sind, der mit dem Auto über Bundesautobahnen verschiedener Bundesländer fährt.
Gerade in Ihrer Heimatstadt Neustadt sind übrigens die Defizite der bisherigen Kompetenzverteilung bestens zu besichtigen: Die Sperrung der B6 für den Schwerlastverkehr mit den einhergehenden Belastungen der Anwohner an der Ausweichstrecke zeigt, dass die Bundesländer mit der Umsetzung von Sanierungen oder gar Neubauten trotz ausreichender Bereitstellung von Finanzmitteln durch den Bund überfordert sind.
Deshalb wird im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eine beim Bund angesiedelte Infrastrukturgesellschaft Verkehr geschaffen und die Planungsverantwortung in die Zuständigkeit des Bundes übernommen.
Mit der Einführung einer Infrastrukturgesellschaft werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Das bedeutet aber weder eine Privatisierung unserer Autobahnen, noch der neuen Infrastrukturgesellschaft. Die neue Infrastrukturgesellschaft verbleibt in der Rechtsform einer GmbH vollständig im Eigentum des Bundes. Sowohl im Grundgesetz als auch in den Begleitgesetzen ist festgehalten, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können, auch nicht mittelbar. Auf einzelnen Streckenabschnitten bleiben ÖPP-Projekte weiterhin möglich, jedoch werden im Grundgesetz solche ÖPP-Projekte ausgeschlossen, die komplette Straßennetze oder wesentliche Teile davon umfassen.
Mit der gesetzlichen Änderung verbunden ist die dringend erforderliche Modernisierung der Auftragsverwaltung. Mit der Bündelung von Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb des Autobahnnetzes in einer Hand beim Bund wird dafür gesorgt, dass Bundesautobahnen nach bundesweit einheitlichen Vorgaben zur Qualität und Verfügbarkeit gebaut, erhalten und betrieben werden. Bestehende Reibungsverluste aufgrund von Bundes- und Länderzuständigkeiten werden abgebaut, um bundesweit ein einheitlich hohes Qualitätsniveau unseres Autobahnnetzes sicherzustellen. Darüber hinaus wird mit weitreichenden Arbeitsplatzsicherungen und Klarstellungen auch Verlässlichkeit für die Beschäftigten geschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Hoppenstedt