Frage an Hendrik Hoppenstedt von Volker S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dr. Hoppenstedt,
das zwischen der EU und Kanada geplante Freihandelsabkommen Ceta soll in Kraft treten, ohne daß der Deutsche Bundestag darüber abstimmt.
Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt?
Mit freundlichen Grüßen
Volker H. Schendel – Ministerialrat a.D.
Isernhagen
Sehr geehrter Herr Schendel,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Inkrafttreten von CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), dem geplanten Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, die Sie auch an meine Kollegin, Frau Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth, MdB, gestellt haben.
Ihre Annahme, CETA solle in Kraft treten, ohne dass der Deutsche Bundestag darüber abgestimmt hat, ist so nicht richtig. Bei der ersten Frage im von Ihnen verlinkten taz-Interview geht es um das vorläufige Inkrafttreten des Freihandelsabkommens.
CETA ist nach Auffassung Deutschlands und aller anderen EU-Mitgliedstaaten ein sogenanntes gemischtes Abkommen, d.h. Vertragsparteien auf europäischer Seite sind sowohl die EU wie auch alle Mitgliedstaaten. Daher bedarf es einer Ratifikation von CETA durch die EU (Europäisches Parlament und Rat) sowie durch die 28 Mitgliedstaaten. Durch den Ratifizierungsprozess ist eine umfassende Kontrolle des Abkommens durch die demokratisch legitimierten Institutionen gewährleistet.
Wie Sie beispielsweise den Ausführungen auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums entnehmen können ( http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/ceta.html; https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/F/faq-ceta,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf ) kann CETA erst dann vorläufig angewendet werden, wenn sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament zugestimmt haben. Die vorläufige Anwendung betrifft nämlich nur diejenigen Regelungsteile von CETA, für die die EU die ausschließliche Zuständigkeit inne hat. Diese begrenzte vorläufige Anwendung von CETA ist dann durch das Europäische Parlament demokratisch legitimiert.
Diejenigen Teile des Abkommens, die in mitgliedstaatlicher Zuständigkeit liegen, treten erst nach Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten in Kraft. In Deutschland erfolgt dies durch den Bundestag und den Bundesrat.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Hoppenstedt