Frage an Hendrik Hoppenstedt von Jürgen S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Dr. Hoppenstedt,
es geht mir um die Gesetzesbegründung hinsichtlich des aktuellen Refenrentenentwurfes zum Kulturgutschutzgesetz.
In der Kanzleramtsgesprächsrunde vom 30.09.2015 stellte Dr. Winands die Frage, ob das Buch von Herrn Wessel (Günther Wessel "Das schmutzige Geschäft mit der Antike") gelesen worden ist.
Ich habe mit diesem genannten Buch meine Probleme. Ich stelle von meiner Seite her den wissenschaftlich-empirischen Wert eines solchen Buches ganz klar in Frage und verlinke daher zu einer Stellungnahme der IADAA, die auch meinen eigenen Einschätzungen sehr ähneln dürfte Auf der einen Seite behauptet Herr Wessel, dass sich ISIS zu einem bedeutenden Teil aus Antikenschmuggel finanzieren würde, gleichzeitig behauptet er aber auch (und sagt das auch im Interview), dass vor Ort nur geringste Teil des Umsatzes gemacht werde).
http://www.iadaa.org/sites/default/files/stellungnahmeiadaa.pdf
Auch habe ich besondere Probleme mit dem Zahlenmaterial von Prof. Müller-Karpe, auf dem ja auch die Gesetzesbgründung beruhen soll. Und zwar geht es um die Ausgabe Handelsblatt vom 31.07.2015, Seite 59.
Um meine Probleme, die ich mit diesem Zahlenlieferanten habe, noch mehr zu verdeutlichen, verlinke ich zu einem Artikel MünzenWoche vom 5. August 2010. Hier geht es um eine Einschätzung dieser Person durch ein deutsches Gericht.
Für mich sind die Zahlen, was mit illegalem, diesbezüglichem Handel verdient werden soll, überhaupt nicht stimmig, insbesondere Behauptungen hinsichtlich Terrorismusfinanzierung sind in meinen Augen keineswegs adäquat abgesichert.
Haben Sie und der Rechtsausschuss mit dieser Grundlage denn gar kein Problem?
Gerne sehe ich Ihrer Antwort entgegen, bedanke mich schon dafür im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum geplanten Kulturgutschutzgesetz. Wie Sie selbst schreiben, befindet sich der Gesetzentwurf noch im frühen Stadium eines Referentenentwurfs, d.h. es handelt sich dabei um einen innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmten Entwurf. An der von Ihnen angesprochenen "Kanzleramtsgesprächsrunde" war der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages nicht beteiligt.
Der Deutsche Bundestag wird erst mit dem Gesetzentwurf befasst, der im Bundeskabinett beschlossen ist und dann von der Bundesregierung beim Bundestag eingebracht wird. Dies ist auch sinnvoll, denn im Rahmen der Ressortabstimmung kann es durchaus noch Änderungen geben.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Hoppenstedt