Frage an Hendrik Hoppenstedt von Volker H. S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
TTIP verfassungswidrig wegen Investitionshemmnisse – Klausel = Beschränkung des BTags zur Gesetzgebung
Sehr geehrter Herr Hoppenstedt,
wegen der vorgesehenen Investitionshemmnisse – Klausel ist anscheinend ein Zustimmungsbeschluß des Deutschen Bundestags wegen der damit verbundenen Beschränkung des BTags zur Gesetzgebung verfassungswidrig.
Wie sehen Sie das?
Mit freundlichen Grüßen
Volker H. Schendel - Isernhagen - Altwarmbüchen - Ministerialrat a.D.
Sehr geehrter Herr Schendel,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen als gegeben unterstellte Klausel, die den Gesetzgeber beschränken würde, vermag ich so nicht nachzuvollziehen.
Wie Sie dem TTIP-Verhandlungsmandat (http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11103-2013-DCL-1/de/pdf) unter Ziffer 22 und 23 entnehmen können, ist vorgesehen, dass auch künftig Maßnahmen ergriffen und durchgesetzt werden können, die erforderlich sind, um legitime Gemeinwohlziele wie soziale, umwelt- und sicherheitspolitische Ziele in nichtdiskriminierender Weise zu verfolgen.
Ebenso wie die Bundesregierung teile ich die Auffassung, dass ein Investitionsschutzkapitel in einem Freihandelsabkommen nicht so ausgestaltet werden darf, dass dieser gesetzgeberische Spielraum eingeschränkt wird.
Das TTIP-Verhandlungsmandat macht die Einbeziehung des Kapitels über den Investitionsschutz und die Streitbeilegung zwischen Investor und Staat in das Abkommen ausdrücklich davon abhängig, ob auch insoweit eine zufriedenstellende Lösung erzielt wird. Würde im ausverhandelten Text eine Klausel enthalten sein, die den nationalen Gesetzgeber so einschränkt, so würde ich dem Abkommen nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Hoppenstedt