Frage an Helmut Stalz von Günter S. bezüglich Recht
Liebe Kandidatin, lieber Kandidat zur Bundestagswahl 2013
der BdB ist mit rund 6.000 Mitgliedern der größte Verband für Berufsbetreuer in Deutschland . Aufgrund der Tatsache, dass das Betreuungsrecht nicht so bekannt ist, haben wir uns zur Wahl entschieden Sie zu diesem Thema zu befragen.
Seit Feb. 2013 ist es nach §1906 (3) möglich Menschen gegen ihren natürlichen Willen zu behandeln (Zwangsbehahndlung). Diese Möglichkeit der Behandlung entspricht aus unsere Sicht nicht der UN Behinderterechtskonvention.
Wie stehen Sie persönlich zur Zwangsbehandlung, wie steht Ihre Partei zur Zwangsbehandlung?
Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Landesvorstand BdB NRW
Hallo Herr Spieker,
für mich ist die Zwangsbehandlung einer der einschneidensten Eingriffe in die vom GG garantierten Persönlichkeitsrechte und nur zu rechtfertigen, wenn die Voraussetzungen in Artikel 14 der UN-BRK und die Forderungen der BRK-Allianz berücksichtigt worden sind. Im Grundsatzprogramm der FREIEN WÄHLER (FW) finden Sie unter I. Grundsätze Abs. 2 die Aussage, dass die FW "für Bürgerrechte und damit die Freiheit des Einzelnen eintreten" sowie unter V. Arbeit,....... Nr. 1. Arbeit und Soziales Nr. 6 fogendes: "Ein weiteres wichtiges Ziel der FW-Sozialpolitik ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Wir bekennen uns ausdrücklich zur UN-Konvention ...... Die Inklusion ist eine Aufgabe, die Umdenken in vielen Bereichen erfordert und die von der Politik und Gesellschaft geleistet werden muss."
MfG
Helmut Stalz