Helmut Scholz
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Frage von Hans-Jürgen W. •

Frage an Helmut Scholz von Hans-Jürgen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Scholz,

das Gesetz zur Panoramafreiheit ist fundamentaler Bestandteil unserer Demokratie. Der Änderungsantrag 421, angenommen durch den Rechtsausschuss mit den Stimmen der Christdemokraten, Sozialdemokraten und Jean-Marie Cavada (Liberale) zielt auf eine Beseitigung der Panoramafreiheit. Sie erlaubt Journalisten und jedermann von Ereignissen zu berichten, ohne befürchten zu müssen wegen unerlaubter Abbildung von Gebäuden, die zwangsläufig bei Ereignissen im öffentlichen Raum mit auf dem Bild erscheinen, belangt zu werden.

Die Abschaffung der Panoramafreiheit kommt einer Zensur gleich, da jeder ein missliebiges Foto abmahnen - verbunden mit hohen Abmahngebühren - oder durch Schadensersatzforderungen gegen den Fotografen verhindern bzw. derart verteuern kann, das es für den Fotografen ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Welche Zeitung oder Fernsehsender kann es ohne Panoramafreiheit riskieren Bilder von politischen Ereignissen zu senden, weil bei einem Kameraschwenk ein Gebäude ins Bild kommt. Es ist auch nicht zu verstehen warum Architekten ein Urheberecht für Ihre Arbeit zustehen soll, sie sind für ihre Leistung bezahlt worden. Warum sollen sie anders behandelt werden als andere Berufsgruppen, z.B. Modedesigner oder Frisöre. Oder soll ich zukünftig Gebühren an meinen Modedesigner/Frisör entrichten weil ich ein Bewerbungsfoto von mir herstellen lassen will? Schließlich sind auf dem Foto die Kleidung und meine Frisur zu sehen.

Ich fordere Sie hiermit auf für den Erhalt des freien Zugangs zu Bilddokumenten aus dem öffentlichen Raum einzutreten, den Dschungel von Gebühren nicht weiter zu fördern durch Abschaffung der Panoramafreiheit und den mutmaßlich mehrheitlichen Willen des deutschen Volkes nach Erhalt der Panoramafreiheit zu respektieren.

Wie stehen Sie zu diesem Thema?

H. W.

Helmut Scholz
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr H. W.,

wie mein Kollege Fabio de Masi Ihnen bereits schrieb, sind sowohl DIE LINKE als auch ich daran interessiert, die Panoramafreiheit zu schützen. Glücklicherweise hat das Europaparlament am 09.07.2015 mit großer Mehrheit dafür gestimmt, die bisherigen Regelungen zur Panoramafreiheit nicht zu ändern, wodurch diese - zumindest in Deutschland - bestehen bleibt. Jedoch gelten diesbezüglich nach wie vor für jeden der EU-Staaten jeweils eigene Regelungen, da innerhalb der EU weiterhin kein einheitliches Urheberrecht vorhanden ist.

Die Abstimmung des Parlaments bezog sich jedoch lediglich auf einen Bericht. Abzuwarten bleibt demzufolge, wie der von der Kommission in naher Zukunft kommende Vorschlag für ein neues Gesetz aussehen wird.
Sollte der Vorschlag beinhalten, die Panoramafreiheit einzuschränken, so werden DIE LINKE und auch ich weiterhin die Position vertreten, diese zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Scholz