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Helmut Pix
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Frage von Christine T. •

Frage an Helmut Pix von Christine T. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Pix,

kürzlich habe ich völlig überrascht einer Zeitung entnommen, dass das Elterngeld in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich bei der Steuer behandelt wird. In Bayern wird das Elterngeld bei dem Familieneinkommen dazugerechnet, während andere Bundesländer (z.B. Sachsen) dies nicht tun. Nachdem das Elterngeld ja auch bundesweit einheitlich berechnet wird, finde ich diese Zurückzahlung doch sehr ungerecht. Es wird ja auch immer damit "geworben", dass das Elterngeld steuerfrei ist.
Wie stehen Sie dazu?

mit freundlichen Grüßen

Portrait von Helmut Pix
Antwort von
ÖDP

Sehr geehrte Frau Tacke,

die Aussage in Ihrem Zeitungsartikel ist richtig, wenn sie auch etwas differenziert zu betrachten ist. Es handelt sich hier nämlich um den Sockelbetrag des Elterngeldes von 300 Euro, welcher tatsächlich in Sachsen steuerlich anders behandelt wird ,als in den restlichen Bundesländern. Es gibt dazu im übrigen eine Bundesratsinitiative, auch von Seiten Bayerns, die die sächsische Lösung auf alle Länder ausdehnen will. Über die Angelegenheit soll nach unseren Informationen demnächst zunächst auf Fachebene zwischen den Bundesländern beraten werden. Was die Steuer betrifft, ist die Regelung so, dass das Elterngeld bei der Ermittlung der Höhe des Steuersatzes miteinbezogen wird (Progressionsvorbehalt) selber aber nicht besteuert wird. Welcher Ansatz hier der Richtige ist, da hat wohl jede Seite ihre zum Teil guten Argumente. Eines steht für mich aber fest: Es muss hier natürlich eine einheitliche Lösung für alle Bundesländer geben. Es wäre wohl eine gewisse Perversion von Föderalismus wenn beispielsweise in Ulm eine andere Besteuerung gelten würde wie in Neu-Ulm. Da sind wir uns absolut einig.

Erlauben Sie mir aber eine paar Bemerkungen zum Elterngeld: Es ist sicher besser als nichts, aber in meinen Augen mit Mängeln behaftet. Es ist, gemessen am Förderzweck, ungerecht, da es sich am vorherigen Einkommen orientiert. Das geht soweit, dass selbst ein Steuerklassenwechsel kurz vor der Geburt zu einem höheren Elterngeld führen kann. Als ob beispielsweise die schlecht bezahlte Leiharbeiterin bei der Geburt eines Kindes nicht die selben (finanziellen) Herausforderung hätte als die Gymnasiallehrerin. Wir setzen dem – auch unter dem Gesichtspunkt der Wahlfreihheit- eine andere Lösung entgegen.

Wie funktioniert diese Freiheit nämlich wirklich? Wer die außerfamiliäre Betreuung in einer Kinderkrippe oder eine Tagesstätte bevorzugt, der sollte durchaus ein qualitativ hervorragendes Angebot bekommen. Da haben wir nichts dagegen. Wer aber die familiäre Betreuung in den ersten drei Jahren für das Beste hält, der muss sich das –unabhängig vom vorher ausgeübten Beruf- finanziell auch leisten können und sollte bei der staatlichen Förderung nicht leer ausgehen. Deshalb halten wir das Modell eines Erziehungsgehalts von mindestens 1000.-Euro in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes für den besseren Weg zur echten Wahlfreiheit: Mit diesem Geld könnten Eltern entweder einen guten Betreuungsplatz in einer Einrichtung ihrer Wahl oder bei einer Tagesmutter bezahlen. Sie könnten mit diesem Geld aber auch die finanziellen Verluste ausgleichen, wenn sie zugunsten des Familienlebens ganz oder teilweise auf außerhäusliche Erwerbstätigkeit verzichten. Wenn Sie zu diesem Thema weiter Interesse haben, darf ich Sie auf unsere Internetseite http://www.besser-waehlen-bayern.de verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Helmut Pix