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Helmut Kleebank
SPD
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Frage von Mario W. •

Eltern-Kind-Entfremdung wurde vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als psychischer Missbrauch anerkannt. Was tun Sie dafür, dass Kinder ein Recht auf beide Eltern bekommen?

Sehr geehrter Herr Kleebank,

Gemäß Art. 18 UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder das Recht, von BEIDEN Eltern erzogen zu werden. In Deutschland werden allerdings viele Kinder in einen Loyalitätskonflikt gebracht und von einem Elternteil entfremdet. Seit 2 Jahren bin ich selbst betroffen.

Durch Eltern-Kind-Entfremdung erleiden Kinder oft schwere psychische Schäden, die sich negativ auf ihre spätere Entwicklung auswirken. Eltern-Kind-Entfremdung wurde vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als psychischer Missbrauch anerkannt.

Die deutschen Behörden versagen hier in ihrer Fürsorgepflicht.
Tief in ihrem Herzen vermissen so viele Kinder ihre Mama oder ihren Papa - können aber keinen Kontakt mehr zu ihnen haben. Die Kinder bleiben diesem psychischen Missbrauch auch heute noch schutzlos ausgeliefert.

Meine Frage:
Was werden Sie tun für die Kinder, die gerade jetzt in diesem Moment durch Eltern-Kind-Entfremdung psychisch missbraucht werden?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,
die Familie hat für uns Sozialdemokrat:innen einen sehr hohen Stellenwert. Nicht umsonst setzten wir uns mit familienpolitischen Leistungen für die Förderung von Familien ein. Im Übrigen hat die Familie bei uns in Deutschland sogar Verfassungsrang.
Seit geraumer Zeit setzen wir Sozialdemokarten uns dafür ein, dass zudem auch Kinderrechte einen Verfassungsrang erhalten. Dies ist leider kurz vor der Verabschiedung 2021 an der Union gescheitert. Wir lassen dieses Ziel aber nicht aus den Augen. Die Kinderrechte im Grundgesetz sind Gegenstand des aktuellen Koalitionsvertrages wie auch eine Reform des Sorgerechts.
Bereits jetzt schon hat jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind. Das Familiengericht kann Sie deshalb auch zum Umgang mit Ihrem Kind verpflichten, wenn dies dem Wohl Ihres Kindes dient. Das Wohl des Kindes ist allerdings bei allem der Schlüssel und wird es auch bleiben.
Mit den besten Grüßen
Helmut Kleebank

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