Frage an Helmut Kaltenhauser von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Kaltenhauser,
der Artikel 19 der UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen „(Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft) bestimmt, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben müssen, ihren Wohnsitz frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie in welcher Wohnform leben wollen. Sie müssen Zugang zu häuslichen, institutionellen und anderen gemeindenahen Assistenz- und Unterstützungsdiensten haben, die zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft notwendig sind.“
Wie werden Sie persönlich sich dafür einsetzen, dass die UN-Konvention auch in Bayern umgesetzt wird und somit eine Wahlfreiheit für die gewünschte Wohnform garantiert ist, damit auch Menschen, die keine „restverwertbare“ Arbeitsleistung erbringen können, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe - und damit gemeinsam in Wohngruppen mit weniger stark behinderten Erwachsenen - leben und eine externe Tagesförderstätte besuchen können?
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Rosenberger
Sehr geehrte Frau Rosenberger,
grundsätzlich bin ich der Meinung, daß gerade auch Behinderte ihr Leben so unabhängig und frei wie unter den individuellen Umständen möglich führen können müssen. Dies gilt auch dann, wenn weniger liberale Lebensumstände für Staat und Gesellschaft einfacher und kostengünstiger wären.
Insofern werde ich mich bei entsprechenden Vorhaben für eine größtmögliche Freiheit und Selbstbestimmung für den Einzelnen einsetzen. Da ich allerdings kein Fachmann für die rechtliche und v.a. tatsächliche Situation von denjenigen Menschen bin, für die sich auf Grund ihrer Behinderung diese Frage konkret stellt, wäre es unehrlich zu behaupten, daß ich hier konkrete Pläne für Aktivitäten hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Kaltenhauser