Frage an Helmut Kaltenhauser von Veronika W. bezüglich Haushalt
Sehr geehrter Herr Kaltenhauser,
bei meiner Recherche habe ich mit Verwunderung festgestellt, dass im Haushaltsgesetz 2019/2020 für Bayern in der Fassung vom 24.05.2019 (!) in "Art. 2a Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-
Pandemie, das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ermächtigt wird, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen."
Daher nun meine Frage:
Wie kann es sein, dass in der Fassung dieses Haushaltsgesetzes von Mai 2019 bereits eine Corona-Pandemie erwähnt und eine Kreditmenge festgelegt wird, als die Pandemie noch in keinster Weise abzusehen war? Die Pandemie wurde im März 2020 ausgerufen, also ein knappes Jahr später.
Über eine Antowrt freue ich mich.
Vielen Dank & herzliche Grüße
Veronika Wildner
Sehr geehrte Frau Wildner,
auf der Seite des Finanzministeriums ist der Doppelhaushalt 2019/2020 samt erstem und zweitem Nachtragshaushalt dargestellt: https://www.stmfh.bayern.de/haushalt/staatshaushalt_2019/haushaltsplan/. Das originale Haushaltsgesetz (vom 24. Mai 2019) kennt keinen Artikel 2a. Ein solcher Artikel 2a (Kapital 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie) wurde erst mit dem ersten Nachtragshaushalt (vom 19. März 2020) eingeführt. Könnten Sie mir Ihre genaue Quelle angeben, in der ein Artikel 2a in einer Fassung vom 24.05.2019 steht?
Mit li(e)beralen Grüßen