Frage an Helmut Günter Baumann von Steffen W.
Sehr geehrter Herr Baumann,
Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde die Abwrackprämie beschlossen, die aber mit ihren Ausführungsbestimmungen zu einer Verunsicherung von potentiellen Autokäufern führt. Durch die jetzige Regelung und längeren Wartezeiten ist nicht gewährleistet , daß ein jeder der sein Auto verschrottet, auch die Umweltprämie bekommt. Die letzten werden so betroffen sein:
Sie werden ihr Auto verschrotten, den Kaufpreis für ihr neues Auto bezahlen, oder eine gewisse Zeit mit dem alten Auto zur Arbeit fahren müssen. Dann das neue Auto erhalten und im Extremfall während der Antrag zur Bafa unterwegs ist, wird der Fördertopf leer mit allen Konsequenzen für den Käufer, der unter diesen Umständen sein altes Fahrzeug hätte repariern lassen.
Ich möchte gern von Ihnen wissen, wie diese Verfahrensweise begründet wird, da sie im höchsten Maße unlogisch ist und wahrscheinlich bei Käufern mit geringen Einkommen, die auf Kleinwagen mit längeren Wartezeiten angewiesen sind, zu erheblichen finanziellen Einbußen führen wird.
Ist es denn der Politik nicht einmal möglich, eine Entscheidung bis zum Ende zu denken. Sie sind von uns gewählt und haben die Verpflichtung, unsere Interessen zu vertreten.
Auf der anderen Seite werden Banken, die zu einem großen Teil,
die Verursacher der Krise sind, mit Hunderten von Milliarden aus Steuergeldern gestützt, die Vorstände und Aufsichtsräte weiterhin mit fürstlichen Einkommen in ihren Ämtern belassen. Der kleine Mann verliert dafür seinen Arbeitsplatz.
Bei der Abwrackprämie wird um ein paar Millionen gefeilscht, die auch noch durch die Mehrwertsteuer zurückfliessen., Banken werden von den Kreditzinsen profitieren. Welch eine Denkensweise.
Sehr geehrter Herr Winkler,
Ich danke Ihnen für Ihre Frage, die Sie über das Portal abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.
Ich kann Ihre Argumentation bezüglich der Umweltprämie nachvollziehen. Es ist ganz klar ein Unsicherheitsfaktor, dass man die Prämie erst beantragen kann, wenn der Neuwagen auch zugelassen ist. Bei den langen Lieferzeiten ist natürlich die Befürchtung groß, dass dann die 1,5 Milliarden Euro aufgebraucht sein können. Deshalb prüft nun das Bundeswirtschaftsministerium ob künftig das Kaufdatum des Neuwagens zählt und somit eine Art Reservierung der Prämie möglich ist.(Nach wie vor müssen aber alle nötigen Nachweise nachgereicht werden.) Denn nach der Reihenfolge des Eingangs wird dann unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der Finanzmittel die Prämie ausgezahlt.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern in meinem Wahlkreisbüro in Annaberg-Buchholz persönlich zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer. 03733/288572.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Baumann, MdB