Frage an Helmut Günter Baumann von Ina P.
Sehr geehrter Herr Baumann,
Warum haben Sie Sich nicht für ein Fracking- Verbot eingesetzt?
Mit freundliche Grüßen.
Ina Panzer
Sehr geehrte Frau Panzer,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zu meinem Abstimmverhalten hinsichtlich des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Thematik Fracking der Plenartagung am 28. April 2016.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt, dass es bei dem Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Der Koalitionsertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat.
Zur Umsetzung dieser Vorgaben haben das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium ein Regelungspaket vorgelegt, das am 1. April 2015 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Dieses sieht umfassende Änderungen u.a. am Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesberggesetz vor. Diese vorgeschlagenen Änderungen führen zu einer massiven Verschärfung der Anforderungen für den Einsatz der Fracking-Technologie.
Folgende Punkte sieht der Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD vor: Fracking soll in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten werden. Für jede Form von Fracking soll künftig eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt werden.
Anders als bei der konventionellen Gasförderung gibt es in Deutschland noch keine Erfahrung mit der Gasförderung in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten, also in Schiefer- und Kohleflözgestein. Deshalb ist im Regierungsentwurf geregelt, dass zum jetzigen Zeitpunkt und mit derzeitigen Wissenstands kein kommerzielles unkonventionellen Fracking in Deutschland möglich ist. Für Schiefer,- Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 – Metern Tiefe ist ein generelles und unbefristetes Frackingverbot vorgesehen. Lediglich eine eng begrenzte Zahl von wissenschaftlich begleiteten und überwachten Probebohrungen soll möglich sein.
Leider sind die Gespräche innerhalb der SPD-Bundestagfraktion zu diesem Thema immer noch nicht beendet, so dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte.
Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung.
Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken in ihrem Gesetzentwurf bzw. Antrag gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen.
Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht.
Auch aus diesem Grund habe ich den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und den Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Baumann, MdB