Frage an Helmut Günter Baumann von Rene Schillings Würselener Str. 2. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Hr. Baumann,
bezüglich der womöglichen Änderung der Spielregeln, dass bei Abschluss eines Kaufvertrages die Umweltprämie schon beantragt bzw. reserviert werden kann eine kleine Frage.
Mein Altfahrzeug ist im April erst ein Jahr auf mich zugelassen. Obwohl ich schon ein Neufahrzeug gekauft + zugelassen habe kann ich die Abwrackprämie erst im April beantragen.
Sofern jetzt schon eine Reservierung zum Zeitpunkt des Kaufes erfolgen kann + Altfahrzeug verschrottet ist, würde der verfügbare Topf deutlich schneller vermindert.
Dies hätte zur Folge, dass ich der unter den ursprünglichen Voraussetzungen/Spielregeln eine Auto gekauft hätte, und ggf. nichts mehr von dem Kuchen (EUR 2.500) abbekomme. Dies empfinde ich als sehr unglücklich.
Für eine ganz kurze Stellungnahme wäre ich Ihnen dankbar.
Sehr geehrter Herr Schilling,
vielen Dank für Ihre Frage. Leider kann ich bei Ihrer Konstellation keine Ungleichbehandlung zur Neuregelung erkennen. Sie können Ihr Fahrzeug erst im April verschrotten lassen, weil es zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Jahr auf Sie zugelassen ist. Die Antragsteller die in den Genuss der Neuregelung kommen, haben aber bis auf die Lieferung des Neuwagens alle übrigen Voraussetzungen erfüllt. Hier will man nur Lieferschwierigkeiten und Unsicherheiten der Käufer zuvor kommen. Deshalb wird ab 30. März 2009 ein zweistufiges Reservierungsverfahren für die Umweltprämie eingeführt:
Wer ein neues Auto gekauft hat, kann sich mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reservieren. Ausgezahlt wird die Prämie dann, wenn die Zulassung des neuen PKW sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird. Das neue Verfahren kann aufgrund der notwendigen technischen Umstellungen erst zum 30. März in Kraft treten.
Sie können doch im April die Umweltprämie beantragen.
Bis zum 9. März 2009 sind im BAFA bereits 201.469 Anträge auf Gewährung der Umweltprämie eingegangen. Bei der Berechnungsgrundlage von 600.000 möglichen Anträgen können noch 398.531 Anträge gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Baumann