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Helmut Günter Baumann
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Frage von clemens w. •

Frage an Helmut Günter Baumann von clemens w. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

guten tag!
ich bin pendler und nachtschichtarbeiter. wie soll ich sie wählen, wenn die CDU bei mir nur kürzen bzw. abbauen will ? heutzutage soll man flexibel und mobil als arbeitnehmer sein, aber sie wollen die pendlerpauschale, die in den letzten jahren schon gekürzt wurde, weiter kürzen! richtig? desweiteren ist nachtarbeit nachgewiesen schädlich für den körper. dafür einen finanziellen ausgleich zu erhalten ist ja wohl legitim! aber die CDU will die steuerfreiheit auf nachtschichtzuschläge abschaffen! richtig? auch wenn sie den steuereingangssatz senken wollen und die beiträge zur AL-versicherung reduzieren, unterm strich bleibt für mich ein dickes minus! so gewinnen sie bei pendlern und nachtarbeitern keine stimme!
clemens wacker aus aue.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wacker,

zum Thema _Pendlerpauschale_ kann ich Ihre Besorgtheit verstehen und möchte daher gerne einige Anmerkungen dazu machen. Die Union will mit ihrem Regierungsprogramm die Weichen für mehr Arbeit stellen. Die Herausforderungen der Globalisierung sind dabei genauso zu berücksichtigen wie auch die notwendige Reform des Sozialstaats. In diesem Kontext will die Union ein vereinfachtes und verbessertes Steuerrecht schaffen, in dem eine Vielzahl von Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbestände gestrichen oder eingeschränkt wird. Die maßvolle Veränderung der Pendlerpauschale muss unbedingt in diesem Zusammenhang gesehen werden.

Das Regierungsprogramm von CDU und CSU sieht konkret vor, dass bei der Lohn- und Einkommensteuer zum 1. Januar 2007 der Eingangssteuersatz auf 12 Prozent und der Spitzensteuersatz auf 39 Prozent gesenkt sowie ein steuerlicher Grundfreibetrag in Höhe von 8.000 Euro für jede Person eingeführt werden soll. Das hat zur Folge, daß künftig eine Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 32.000 Euro komplett einkommenssteuerfrei sein wird. Das steuerfreie Jahreseinkommen kann in diesem Fall sogar durch Ausschöpfen von Pauschalen für Werbungskosten und Altersvorsorge auf bis zu 38.200 Euro angehoben werden. Gerade diese Gruppe ist in den neuen Ländern besonders stark vertreten. Da in diesen Fällen, schon kein zu versteuerndes Einkommen besteht, kann hier auf den Abzug einer Pendlerpauschale ohne Nachteile verzichtet werden.

Es ist im übrigen haushaltspolitische Notwendigkeit, im Gegenzug zur Einkommenssteuersenkung in gleichem Umfang eine Vielzahl von Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbeständen zu streichen oder einzuschränken. Die Pendlerpauschale gehört daher auf den Prüfstand und die CDU/CSU hat sich auf folgenden Kompromiss geeinigt:
1. Die Wochenendpendler sind von der Kürzung der Pendlerpauschale gar nicht betroffen. Der Entfernungskilometer kann weiterhin mit 30 Cent pro Entfernungskilometer abgerechnet werden. Diese Entscheidung haben CDU/CSU ganz bewusst im Hinblick auf die nach Aussage der Bundesregierung rund 350.000 Wochenendpendler aus den neuen Ländern getroffen.
2. Tagespendler sollen auch nach dem 31. Dezember 2006 noch eine Pendlerpauschale in Höhe von 25 Cent/km bis maximal 50 Entfernungskilometer geltend machen können. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß Fernpendler und Bezieher niedriger Einkommen durch die Absenkung des Eingangssteuersatzes auf 12 Prozent entlastet werden.
3. Für abhängig Beschäftigte, die im Auftrag ihres Arbeitgebers Dienstreisen unternehmen, ändert sich selbstverständlich nichts.

Zu dieser moderaten Reduzierung der Pendlerpauschale gab auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes Anlaß: danach sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebs- bzw. Arbeitstätte teils beruflich, teils privat begründet. Das Wohnen und die Wohnung fallen grundsätzlich in den Bereich der privaten Lebensführung. Diese Auffassung wird auch von vielen Sachverständigen geteilt, weil in vielen Fällen das Wohnen nahe des Arbeitsortes typischerweise mit einer höheren Mietbelastung verbunden sei und es daher nicht begreiflich sei, warum Fahrtkosten auf die Gemeinschaft der Steuerzahler abgewälzt werden können, Mietkosten aber nicht.

Bei den Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit wollen wir die Steuervergünstigung nur schrittweise innerhalb von weiteren 6 Jahren abbauen. Das heißt: Die Tarifpartner haben genügend Zeit, sich darauf einzustellen. Damit besteht auch die Möglichkeit, einen entsprechenden Ausgleich für die Arbeitnehmer durch Erhöhung der Zuschläge zu vereinbaren. Dabei ist wichtig: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge werden nicht abgeschafft, sondern sie werden lediglich, so wie alle anderen Lohnbestandteile auch, besteuert.

Im übrigen gilt wie auch bei der Absenkung der Pendlerpauschale, daß der schrittweise Abbau der Steuerbefreiungen von Nacht- und Schichtzulagen durch den neuen Tarif mit höheren Freibeträgen und niedrigeren Steuersätzen aufgefangen werden soll.

Alles in allem halte ich die Belastungen in unserem Programm insofern für vertretbar, als in der Summe niemand mehrbelastet wird, die meisten Menschen aber durch Steuervereinfachung und Steuersenkung entlastet werden.

In der Hoffnung, Ihnen die Position der Union nachvollziehbarer gemacht zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Günter Baumann