Frage an Helmut Günter Baumann von Martin M. bezüglich Recht
Re: Entschädigung für ehemalige Heimkinder durch öffentlich-rechtliche Stiftung.
Sehr geehrter Herr Baumann.
Wie ich aus dem stenografischen Bericht der 115. Sitzung des Deutschen Bundestages, vom Donnerstag, den 20. September 2007 ersehe ( Plenarprotokoll 16/115/11868 rechte Spalte @ http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16115.pdf [ Seite 80 von 208 Seiten ] ) riefen Sie dazwischen – als der Abgeordnete der GRÜNEN Josef Winkler das Thema "ehemalige Heimkinder" ansprach und meinte "Die Betroffenen dürfen jetzt
nicht noch einmal jahrelang vertröstet werden." – "Wir sind auf dem richtigen Weg!"
Was ist für die CDU/CSU im Bundestag der "richtige Weg" in dieser Sache?
Werden Sie und Ihre Partei, die CDU/CSU, im Bundestag, den seitherigen Aufruf, vom 29.02.2008, von Rechtsanwältin Renate Künast, MdB, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, an an alle Parteien "der den Bundestag auffordert, ein Gesetz zur Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung [für ehemalige Heimkinder] zu verabschieden." folgen und sich dem Aufruf der GRÜNEN anschliessen?
Bevor Sie antworten können Sie die vollständige rechtpolitische Dissertation von Renate Künast, vom 29.02.2008, zum Thema "Entschädigung für ehemalige Heimkinder" hier nachlesen http://www.heimkinder-ueberlebende.org/ZEITSCHRIFT-FUER-RECHTSPOLITIK-29-02-2008_-_Entschaedigung-fuer-ehemalige-Heimkinder_-_von-Rechtsanwaeltin-Renate-Kuenast-MdB_-_Fraktionsvorsitzende-der-GRUENEN.html .
Mit freundlichen Grüßen aus Australien
Martin Mitchell