Frage an Helmut Günter Baumann von Hein H. bezüglich Recht
Guten Tag,
es ist dieser Tage viel die Rede von Verschärfung aller möglichen Asylregeln.
Und es wird viel davon gesprochen, kriminelle bzw. straffällige Ausländer schneller abschieben zu können. Viel gesprochen. Wird denn auch viel gemacht ?
Konkret:
a. was ist mit dem Mensch passiert, der Brand gelegt hat im Wohnheim in Alberoda ( http://www.freiepresse.de/LOKALES/ERZGEBIRGE/AUE/Feuer-im-Fluechtlingsheim-in-Aue-artikel9286925.php ) ? Wurde dieser Mann bestraft / ausgewiesen / abgeschoben ? Musste er für den angerichteten Schaden aufkommen ?
b. was ist mit den Leuten passiert, die im Sommer 2015 in Suhl das Wohnheim verwüstet haben ( http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/viele-fluechtlinge-nach-krawallen-in-suhl-verhaftet-13829436.html ) ? Die dabei das Zimmer vom Wachdienst zerstört haben und die Polizisten vor Ort massiv bedroht haben. Bei diesem Fall wurden alleine für 130.000 Euro Polizeiautos beschädigt und teilweise zerstört mit eingeschlagenen Scheiben etc. Die Polizisten mußten, um ihr Leben zu bewahren, flüchten. Wurde die ermittelten Täter bestraft / ausgewiesen / abgeschoben ? Mussten sie für den angerichteten Schaden aufkommen ?
c. im Herbst 2015 wurde ein kleiner Junge im Heim in Schneeberg von Mann in den Keller gelockt und dort sexuell mißbraucht ( http://www.wochenendspiegel.de/sexueller-uebergriff-auf-kind-in-asylbewerberheim-schneeberg/ ). Wurde dieser Mann bestraft / ausgewiesen / abgeschoben ? Musste er für den angerichteten Schaden aufkommen ? Wurde er finanziell zur Verantwortung gezogen, um die erforderlichen Hilfen für den kleinen Jungen (therapeutische Betreuung seines Traumas etc.) zu bezahlen ?
Es wird immer ziemlich abstrakt geredet. Hier geht es um 3 konkrete Fälle.
Können Sie dazu Stellung nehmen ?
Sehr geehrter Herr Horstler,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die Sie mir über die Plattform abgeordnetenwatch.de gestellt haben.
Zu a)
Ich teile Ihnen mit, dass das Polizeirevier Aue den Fall aufgenommen und bearbeitet hat. Die Beamten haben die entsprechenden Ermittlungen geführt und den Fall nunmehr der Staatsanwaltschaft übergeben. Hinsichtlich des laufenden Verfahrens werden keine Auskünfte an unbeteiligte Dritte erteilt. Aufgrund der Gewaltenteilung in Deutschland und der Unabhängigkeit der Richter kann ich hierzu deshalb keine Information an Sie weiterleiten.
Zu b)
Bitte wenden Sie sich für diese Auskunft an einen Abgeordneten aus Thüringen.
Zu c)
Ich verweise auf meine Antwort, die ich unter a) ausgeführt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Baumann