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Helmut Günter Baumann
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Frage von Christian H. •

Frage an Helmut Günter Baumann von Christian H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Baumann,

das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass Pflegebedürftige Anspruch auf einen Pauschalbetrag von 31€ monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel haben (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Dieses Gesetz greift allerdings nur, wenn eine Pflegestufe vorliegt.

Gerade bei Querschnittgelähmten kommt es allerdings häufig vor, dass diese (wie in meinem Fall) "zu selbstständig" sind um eine Pflegestufe zu bekommen, aufgrund von Harn- und Stuhlinkontinenz allerdings trotzdem zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel benötigen, da sie sich gewissermaßen selbst pflegen.

Das Gesetz sieht dies nicht vor. Leistungen werden von den Pflegekassen logischerweise abgelehnt. Die Betroffenen fallen durch diese Gesetzeslücke und erhalten dringend benötigte Materialien nicht. Kann das Gesetz bitte entsprechend angepasst werden? Welche Möglichkeiten gibt es, die Verteilung der Pauschale individueller und gerechter zu gestalten?

Gern bin ich bereit Ihnen mein Anliegen auch persönlich vorzubringen.

Vielen Dank, Christian Helbig

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Helbig,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über die Plattform abgeordnetenwatch.de an mich gestellt haben.

Gern stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit meinem Bürgerbüro in Aue unter der Telefonnummer 03771/259354.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Baumann MdB