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Frage von Tobias L. •

Frage an Helmut Günter Baumann von Tobias L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Baumann,

da sich sowohl Sie als auch die gesamte CDU/CSU Fraktion gegen einen gesetzlichen Mindestlohn und für regional ausgehandelte Tarifverträge einsetzen und Sie aller Voraussicht nach auch die kommenden vier Jahre das Erzgebirge im Bundestag vertreten werden, möchte ich Ihnen gerne zum Thema ein paar Fragen stellen.

Ich kenne mich in der Materie nicht so gut aus, aber ist es nicht so, dass solche Tarifverträge nur für solche Betriebe gelten, die auch gewerkschaftlich organisiert sind? Wenn dem so sein sollte, können Sie mir Zahlen geben, wie viele so organisiert sind und was aus den Arbeitnehmern wird, für die diese Verträge nicht gelten?
Außerdem würde mich interessieren, weshalb diese Regeln nicht auch für Abgeordnete gelten sollen? Schließlich verdienen Sie im "armen" Erzgebirge genauso gut wie Ihre Kollegen in Frankfurt, Berlin oder München (wenn ich mich nicht täusche: 8.252 € + etwas mehr als 3.000 € Alterentschädigung + 4.123 € Kostenpauschale = mehr als 15.000 € monatlich + Aufsichtsratvergütungen). Wieso soll das aber nicht auch für Krankenschwestern, Friseure, Bauarbeiter, usw. gelten, die z.T. mit weniger als 1.000 € brutto nach Hause gehen? Oder finden Sie, dass das ein ausreichendes Einkommen ist?
Letztlich wollte ich Sie noch nach Ihrer persönlichen Meinung fragen, wenn es um Beamtengehälter/Pensionen geht. Unsere Bundeskanzlerin war im TV-Duell der Meinung, dass das "oft Menschen sind, die sehr sehr wenig verdienen". Als Beispiel nannte sie Lehrer. Nun ist es statistisch so, dass Haupt- oder Realschullehrer durchschnittlich NETTO zum Berufseinstieg etwa 32.000 € und zum Dienstende mehr als 45.000 € verdienen. Sind Sie auch der Meinung, dass das ein sehr sehr geringer Verdienst ist?

Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Langklotz

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