Frage an Helmut Günter Baumann von Jan-Peter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Baumann
Als Bücher bin ich über das Ausmaß der Internet-Überwachung im Rahmen des Programms Tempora zutiefst erschreckt. Meiner Meinung nach brauchen wir dringend auf europäischer eine verfassungsrechtliche Klärung, wo die Grenzen der geheimdienstlichen Überwachung sind. Eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist für mich ein sinnvoller Schritt dies zu erreichen
Die lebhafte Diskussion auf SpiegelOnline und anderen Medien zur Ablehnung einer diesbezüglichen ePetition, zeigt dass viele Bürger ein großes Interesse an dieser Thematik haben.
Da Sie Mitglied des Petitionsausschusses sind, bitte ich Sie mir darzulegen, wie sie zur Ablehnung der diesbezüglichen Petition stehen und was die Gründe ihrer Haltung sieht.
Mit freundlichen Grüßen eines besorgten Bürgers
Jan-Peter Homann
Sehr geehrter Herr Homann,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de.
Ich gebe Ihnen Recht, rein nationale Regelungen wie unser Bundesdatenschutzgesetz helfen hier nicht weiter. Deshalb tritt die Bundesregierung auf internationaler Ebene sowohl im Rahmen der EU als auch bei den Vereinten Nationen für einen intensiveren Datenschutz ein. Auf europäischer Ebene treibt Deutschland die Arbeiten an der Datenschutzgrundverordnung entschieden voran. Die Beratungen laufen gerade, auch beim Justiz- und Innenministerrat. Außerdem wirkt Deutschland darauf hin, dass die Auslandsnachrichtendienste der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemeinsame Standards ihrer Zusammenarbeit erarbeiten.
Hinsichtlich Ihrer Frage die Petition „Tempora“ nicht als öffentliche Petition zu führen.
Die Petentin hatte kurz zuvor eine weitere Petition, die diesem Themenkreis zuzuordnen ist, eingereicht. Diese wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Die Petition wurde im Zeitraum vom 22. Juli bis 18. August 2025 mitunterzeichnet. Nach der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen kann nach Nr. 4 d) „Von einer Veröffentlichung […] abgesehen werden, insbesondere wenn der Petent bereits mit öffentlichen Petitionen auf der Internetseite des Petitionsausschusses präsent ist.“ Darüber hinaus hat die Petentin gegen die Entscheidung der Bundestagsverwaltung keinen Widerspruch eingelegt. Denn dann hätten sich die Abgeordneten mit der Frage um Veröffentlichung auseinandersetzen müssen. Diese Chance hat die Petentin trotz Belehrung nicht genutzt.
Außerdem befinden bzw. befanden sich auf der Internetseite des Ausschusses 7 öffentliche Petitionen zum Themenkomplex Überwachung durch Sicherheitsbehörden, mögliche Reaktionen, besserer Datenschutz und Umgang mit Edward Snowdon. Deshalb kann ich die Auffassung nicht teilen, dass sich der Petitionsausschuss und somit der Deutsche Bundestag der öffentlichen Diskussion entziehen wolle. Das Gegenteil ist der Fall.
Ich möchte gerade als Mitglied des Petitionsausschusses darauf hinweisen, dass öffentliche Petitionen ebenso wie nicht öffentliche Petitionen entsprechend den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen für Petitionen behandelt werden. Aus einer Ablehnung der Veröffentlichung entstehen dem Petenten im parlamentarischen Prüfverfahren keine Nachteile.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Baumann