Frage an Helmut Günter Baumann von Thomas O. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Baumann,
ich wende mich mit meiner Frage an Sie, da Sie als Bundestagsabgeordneter in Sachsen, speziell im Erzgebirge, für mich als Einwohner der Stadt Annaberg-Buchholz unmittelbarer Ansprechpartner sind.
Vor einigen Tagen habe ich vom Beitragsservice ARD / ZDF mein Schreiben erhalten, mich für den Einzug des seit 2013 gültigen Rundfunkbeitrages anzumelden. Wie bereits in den Medien informiert, war dieses Schreiben keine Überraschung für mich. Allerdings wurde ich dadurch veranlasst, mich doch etwas genauer mit dem neuen Rundfunkbeitrag auseinander zu setzen.
So stellt sich mir die Frage, weshalb nun alle Staatsbürger einen einheitlichen Rundfunkbeitrag zahlen sollen, obwohl dieser als höchst bedenklich eingestuft wird. Zum einen ist die Rede von einer "Zwangsabgabe" bzw. Zwecksteuer, welche so für den Beitragsservice ARD / ZDF gemäß geltender Gesetzeslage gar nicht möglich wäre. Weiterhin zeigen diverse Gutachten, dass das Programm der öffentlich-rechtlichen TV-Anstalten nicht in dem Maße zur Verfügung gestellt wird, wie es eigentlich notwendig wäre. So ist es mir z. B. unverständlich, wie TV-Anstalten, welche durch einen Rundfunkbeitrag finanziert werden, TV-Werbung schalten. Diesen Sachverhalt kann ich bei Privatsendern nachvollziehen, da diese nur hierdurch alle Kosten decken, bzw. Gewinne maximieren können, nicht jedoch die öffentlich-rechtlichen Sender.
Es fehlt hier leider an der Möglichkeit, alle Gründe, welche gegen den neuen Rundfunkbeitrag sprechen aufzuzählen.
Meine eigentliche Frage lautet nun:
Wann, bzw. wird überhaupt eine konkrete Prüfung des Rundfunkbeitrages stattfinden? Ist das System des neuen Rundfunkbeitrages so überhaupt durchsetzbar? Wird es eine Angleichung der Kosten geben, anstatt eine Zahlung von über 17 Euro für Haushalte, die das Angebot vielleicht gar nicht nutzen?
Für einige Informationen zum neuen Rundfunkbeitrag wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oettel
Sehr geehrter Herr Oettel,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Thematik des Rundfunkbeitrages über die Plattform abgeordnetenwatch.de.
Zunächst muss ich Ihnen mitteilen, dass ich leider nicht Ihr richtiger Ansprechpartner bin. Medien- und Rundfunkpolitik fällt in Deutschland in die alleinige Zuständigkeit der Bundesländer. Der Bund hat hier keine Kompetenzen.
Folglich ist die Reform der Rundfunkgebühren und die Einführung der „Haushalts- und Betriebsstättenabgabe“ im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch die Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2010 beschlossen und in der Folge von allen 16 Länderparlamenten ratifiziert worden. Ich möchte Sie daher bitten, sich an den sächsischen Ministerpräsidenten, Stanislaw Tillich, bzw. an Ihren Landtagsabgeordneten zu wenden.
Der Hintergrund, warum eine Umstellung des Gebührenmodells von Nöten war, ist der Erkenntnis geschuldet, dass das bisherige gerätebezogene Gebührenmodell nicht mehr zeitgemäß ist, denn eine Vielzahl technischer Geräte sind heute in der Lage, Rundfunk zu empfangen.
Daher haben sich die Länder für eine geräteunabhängige Haushalts- und Betriebsstättenabgabe entschieden. Jeder Haushalt bezahlt einmal, egal wie viele Personen dazu gehören und egal, wie viele Fernseher, Radios oder Computer darin stehen. Die von vielen als Belastung empfundenen Hausbesuche der GEZ-Mitarbeiter gehören der Vergangenheit an, weil nicht mehr überprüft werden muss, ob und von wem ein Gerät bereitgehalten wird. Das Gebührensystem wird unbürokratischer.
Für weiterführende Fragen Ihrerseits stehe ich Ihnen gern in meinem Annaberger Wahlkreisbüro zur Verfügung. Einen Termin können Sie gern unter 03733/288572 vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen