Frage an Helmut Günter Baumann von Ekkehardt Fritz B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber Herr Abgeordneter Helmut Günter Baumann,
am 15.05.2013 antworteten Sie auf die Frage von Herrn Borgmann, dass Extremismus immer dann in Betracht gezogen wird, wenn Menschen sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung unserer Gesellschaft und im speziellen gegen das Grundgesetz wenden.
Wie bezeichnet man das Verhalten von Bundestagsabgeordneten, welche immer wieder Gesetze erarbeiten und dann auch noch mit Mehrheit verabschieden, die später vom Bundesverfassungsgericht für nichtig bzw. verfassungswidrig erklärt werden müssen? Die folgende Statistik zeigt Beispiele, die leider schon mit Stand 14.02.2012 enden: http://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/10/10_06/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ekkehardt Fritz Beyer
PS: Ich warte noch immer auf die Beantwortung meiner Fragen v. 05.05. u. 17.08.2012 sowie v. 23.03.2013!
Sehr geehrter Herr Beyer,
vielen Dank für Ihre Frage vom 26.05.2013 über das Portal Abgeordnetenwatch.de.
Die deutsche Staatsgewalt teilt sich in die gesetzgebende Gewalt (Bundestag, Bundesrat), die ausführende Gewalt (Verwaltung, Bundesregierung) und die rechtsprechende Gewalt (Gerichte). Vorteil der Gewaltenteilung ist die gegenseitigen Kontrolle der Staatsgewalten, so dass ein Missbrauch von politischen Machtpositionen verhindert wird. Die Erfahrungen im 20. Jahrhundert haben gezeigt, dass diese Kontrolle wichtig ist und wird konsequenterweise durch das Grundgesetz geschützt ist.
Sofern die gesetzgebende Gewalt beabsichtigt Gesetze zu verabschieden oder bereits verabschiedet hat, welche unter Umständen nicht im Einklang mit unserem Grundgesetz stehen, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Das Bundesverfassungsgericht ist ein den obersten Verfassungsorganen des Bundes gegenüber unabhängiger oberster Gerichtshof und „Hüterin der Verfassung“. Es bestimmt in seiner Funktion den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Hat das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß festgestellt, erklärt es das jeweilige Gesetz für nichtig oder trägt der Gesetzgebung in Einzelfällen die Nachbesserung auf.
Mithin existiert ein umfassender Schutz vor verfassungswidrigen Gesetzen, welches für eine Demokratie unerlässlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Baumann, MdB