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Helmut Günter Baumann
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Frage von Frank H. •

Frage an Helmut Günter Baumann von Frank H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Baumann,

ihre Erklärung zum Thema der Liberalisierung des Trinkwassermarktes ist für mich recht dürftig und als Politiker sehr gut umschrieben. Man sieht hier wieder das ein Politiker keine konkreten Fragen beantwortet sondern parteihörig das Programm abspult. Mich ärgert hier besonders, da es um eines der wichtigsten Themen nämlich den Lebensmittelpunkt ALLER Menschen geht, nämlich um Wasser. Sie vergessen in der gesamten politischen Diskussion, dass SIE von Bürgern gewählt werden welche sich eigentlich auf Sie verlassen können SOLLTEN. Der einzige der wirklich zu diesem Thema Rückrad zeigte war der Herr Gauweiler!!! Bei der namentlichen Abstimmung stimmte er wenigstens parteiübergreifend sinnvoll ab. Selbst wenn wie sie schreiben die CDU im Hintergrund handelt kann ich das nicht glauben. Ein so wichtiges Thema haben Sie einfach nur verschlafen, und schreiben sich jetzt Erfolge (welche eigentlich keine sind) zu, welche Andere geleistet haben. Hätte die CDU/CSU dies für wichtig erachtet hätten Sie dieses Thema mit 100% Gewissheit zu einem Wahlkampfthema gemacht - denn soviel Aufmerksamkeit wie derzeit dazu vorhanden ist lässt sich normalerweise keine Partei entgehen. Nun zu meiner Frage - wie stehen Sie konkret dazu: WARUM haben SIE gegen die Anträge bei der namentlichen Abstimmung mit NEIN gestimmt? WIESO haben SIE mit Ihrer Stimme kein Zeichen gesetzt dass SIE gegen diese unsinnige Liberalisierung sind. Glauben SIE, dass eine nachhaltige (also auch für unsere Kinder und Kindeskinder) Wasserver- und entsorgung durch privatisierte Unternehmen durchgeführt wird ?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hahn,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeodnetenwatch.de vom 27. März 2013, in welcher Sie mir Ihre Bedenken hinsichtlich einer Privatisierung der Wasserversorgung mitteilen. Gern bin ich bereit hierzu Stellung zu nehmen.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und ich persönlich sprechen sich ausdrücklich und schon seit längerem gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus.

Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung führen, sondern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hintertür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zerstört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinienvorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus meiner Sicht evident.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessions-Richtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer solchen Regelung ausgenommen bleibt.

Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, hat nun endlich Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommissar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten (z.B. der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung) betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80% seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt.

Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden.

Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung.

Ich hoffe sehr, Ihre Bedenken beseitigt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Baumann, MdB