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Frage von Ekkehardt Fritz B. •

Frage an Helmut Günter Baumann von Ekkehardt Fritz B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Baumann,

Sie schrieben am 14.03. d. J. auf dieser Seite an Herrn Hafemann:

„Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und ich persönlich sprechen sich ausdrücklich und schon seit längerem gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungsplicht für die öffentliche Wasserversorgung aus.“

Warum stimmten Ihre Fraktion und Sie dann im Bundestag am 28.02.2013 einstimmig gegen die Vorschläge sowohl der Linken, als auch Grünen und der SPD zur Verhinderung der Privatisierung der Wasserversorgung? http://tv-orange.de/2013/03/entscheidung-des-bundestages-zum-trinwasser-ist-eine-provokation-fuer-jeden-menschen/ – und das nach einem Wahlvorgang, den ich rechtlich als höchst bedenklich einschätze: Wenn sich die CDU bei einer Abstimmung der Stimme enthält, kurz darauf aber merkt, dass man gerade im Gemeinschaftsschlaf lag und dann ausgerechnet noch von einem SPD Mann angeboten bekommt, deshalb einen Antrag auf Wahlwiederholung zu stellen, dann sträuben sich mir die Haare! Welche Rechtsgrundlage gibt es eigentlich dafür? http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?contentArea=common&isLinkCallPlenar=1&categorie=Plenarsitzung&action=search&instance=m187&mask=search&ids=2200476 (v. Min. 54 – 59) Hätte man einer anderen Partei, z.B. der Linken, das gleiche Recht zugestanden, wenn diese eine Abstimmung verschlafen hätte?

Dass der Inhalt der abgelehnten Vorschläge von der EU-Kommission bereits überholt worden sei, ´soll sicher als Scherz von Ihnen zu verstehen sein. Der neue Vorschlag der EU-Kommission lässt zwar einen Deutschen Sonderweg zu, verhindert aber langfristig nicht die Privatisierung durch die Hintertür.

Trotz Ihrer Stellungnahme an Herrn Hafemann bleiben bei mir Zweifel: Stehen Sie und die CDU/CSU nun für die Privatisierung des Trinkwassers oder dagegen?

Zu Schluss meines Schreibens möchte ich Sie auch noch einmal an meine bis heute unbeantwortet gebliebenen Fragen v. 05.05. und 17.08.2012 auf diesen Seiten erinnern.

Ihr Ekkehardt F. Beyer

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Antwort ausstehend von Helmut Günter Baumann
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