Frage an Helmut Günter Baumann von Thorsten H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Baumann,
am 28.02.2013 stimmten sie zur Abstimmung "Wasser als Menschenrecht, Antrag der Fraktion Die Linke Wasser ist Menschenrecht - Privatisierung verhindern" mit "Nein".
Damit stellten sie die Gleise für den Einzug privater Unternehmen in die zukünftige Wasserversorgung der Bevölkerung.
Privatisierung der Wasserversorgung ist der Welt nicht unbekannt und es gibt bereits Erfahrungen, aus denen man schöpfen kann. Preissteigerungen, Qualitätsminderung, Wartungsmängel oder sogar Versorgungsunsicherheit folgten häufig daraus. Dies sind drohende Gefahren.
Unser aktuelles System hingegen funktionierte zuverlässig. Ihre Stimme riskiert diese Zuverlässigkeit.
Ein Wasserversorgungssystem mit privater Beteiligung wird für den Verbraucher unübersichtlicher. Die Privatisierung technischer Infrastruktur hatte oft genug einen Tarifdschungel zur Folge. Jener begünstigt die Tricks privater Versorger und die Verwirrung beim Konsumenten. Seien sie sich sicher: Die privaten Versorger werden jeden Trick nutzen, jede Karte spielen, uns das Wasser nachts zum "Mondscheintarif" anbieten, uns die ersten 1000 Liter gratis geben, sich Durchleitungsentgelte und Qualitätsgarantien extra bezahlen lassen und Monatspreise mit komplizierten Fußnoten versehen.
Sind sie der Meinung, dass Deutschland sein unbestreitbar gut funktionierendes Trinkwasserversorgungssystem durch die Öffnung für private Unternehmen verbessert?
Falls ja, was wird sich konkret verbessern?
Sind Sie der Meinung, dass sie in dieser Abstimmung den Willen der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland durchsetzten?
Ich und Wir sind sehr gespannt auf ihre Antworten.
Mit freundlichem Gruß
Thorsten Hafemann
PS: Sollten sie bereits an anderer Stelle auf identische Fragen geantwortet haben, bitte ich sie um Verweis auf diese Antworten.
Sehr geehrter Herr Hafemann,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwach.de. Ihre zum Ausdruck gebrachten Bedenken, bezüglich der derzeitig geführten Diskussion um die Privatisierung der Wasserversorgung, kann sich sehr gut verstehen und nehme daher gern Stellung zu diesem Thema.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und ich persönlich sprechen sich ausdrücklich und schon seit längerem gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus.
Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung führen, sondern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hintertür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zerstört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinienvorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus meiner Sicht evident.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessions-Richtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer solchen Regelung ausgenommen bleibt.
Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, hat nun endlich Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommissar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten (z.B. der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung) betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80% seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt.
Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden.
Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung.
Die am 28. Februar 2013 debattierten und abgestimmten Anträge der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Die LINKE, auf welche Sie sich in Ihrer Anfrage beziehen, sind durch die oben genannten Änderungen im Verfahren bereits überholt gewesen. Während Grüne und LINKE noch Anträge geschrieben haben, haben CDU und CSU sich für Änderungen eingesetzt – und das weitgehend erfolgreich.
Ich hoffe sehr, Ihre Bedenken beseitigt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Baumann, MdB