Frage an Helmut Günter Baumann von Brigitte H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Baumann,
eine Frage beschäftigt mich schon seit geraumer Zeit.
Von den Arbeitnehmern wird Flexibilität erwartet, häufig ist dies mit einem Arbeitsplatzwechsel und als Folge, einem Wohnortswechsel, verbunden. Damit einher, geht häufig ein Schulwechsel für die betroffenen Kinder, die sich dann in einem, für sie neuen, Lehrplan und Schulsystem zurechtfinden müssen.
Wäre nicht ein einheitliches gesamtdeutsches Schulsystem mit einem einheitlichen Lehrplan eine wesentliche Erleichterung für Eltern, Kinder und Lehrer?
An welcher Stelle möchten Sie und Ihre Partei Änderungen herbeiführen und endlich Fortschritte bei diesem Thema erzielen?
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Hösel
Sehr geehrte Frau Hösel,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über die Plattform abgeordnetenwatch.de an mich gestellt haben.
Auch wenn die Zuständigkeit für die Schulpolitik bei den Bundesländern liegt und ich des Weiteren auch kein Fachexperte für den Bereich Bildung und Forschung tätig bin, möchte ich Ihre Frage gern aus meiner Sicht beantworten. Nicht desto trotz würde ich Ihnen empfehlen Ihre Frage an einen Landtagsabgeordneten des Sächsischen Landtages zu stellen, denn diese können im Gegensatz zu mir Einfluss auf die Schulpolitik nehmen.
Wie bereits erwähnt ist die Schulpolitik ureigenste Kernkompetenz der Bundesländer. Diese haben sich an grundgesetzliche Bestimmungen zur staatlichen Schulaufsicht, zum Religionsunterricht und zur Privatschulfreiheit in Art.7 GG sowie den Vorrang der Eltern bei Pflege und Erziehung der Kinder nach Art.6 Abs.2 GG zu halten. Ich gebe Ihnen dahingehend Recht, dass hiermit Abweichungen in Schulstrukturen nicht nur entstehen können, sondern entstanden sind.
Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, meint, dass die Schulpolitik einen starken Föderalismus braucht, weil „…der Föderalismus in allen Bereichen Wettbewerb garantiert- selbst im schulischen. Es war und bleibt richtig, dass noch nie Bundestag oder Bundesregierung Gestaltungsrechte im Schulbereich hatten.“
Mit der 1948 konstituierten Kultusministerkonferenz wurde eine Koordinierungsinstitution für Schulpolitik zwischen den Ländern geschaffen. Mit der Zeit wurden weit über 1000 Abkommen geschlossen. Hierbei setzt die KMK verbindliche Standards für Themen wie z. B. Mindestanforderungen für die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen, den Beginn und die Dauer der Schulpflicht, einheitliche Notenbezeichnungen, Feriendauer- und termine sowie Richtlinien für die Themenbehandlung in verschiedene Fächern beinhalten. Die KMK setzt hier ihre Arbeit kontinuierlich fort, um Schulpolitik erfolgreich zu gestalten ( siehe PISA).
Für weitere Anfragen Ihrerseits stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an mein Bürgerbüro in Aue unter der Telefonnummer 0 37 71/25 93 54.