Frage an Helmut Gobsch von Karl M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Gobsch,
1. was halten Sie von einer Weiterentwicklung der Wehrpflicht zu einer allgemeinen Dienstpflicht für Männer und Frauen? Macht dies Sinn?
2. Finden Sie einen Schutz der kulturellen Vielfalt vor globaler Einfalt unter besonderer Berücksichtigung der Förderung deutscher Kultur sinnvoll?
2. Halten Sie einen Schutz der deutschen Sprache vor übermäßigem fremdsprachigen Einfluß, auch in den Medien für sinnvoll? Ist es nötig, eine Quote für deutsche Musik in den Medien einzuführen, wenn ja: wie hoch sollte diese sein?
3. Wie stehen Sie zu multi- und interkulturellen Projekten? Bringen diese für Deutschland einen Nutzen oder sorgen diese für eine zu starke Vermischung der Nationalitäten?
4. Wie stehen Sie zur Homo-Ehe? Birgt diese eine Gefahr für die Familie? Wie stehen Sie zu Paragraph 175?
5. Welche Meinung haben Sie zur EU-Verfassung? Bringt ein vereintes Europa Vorteile für Deutschland?
6. Welche Meinung vertreten Sie in Bezug auf Artikel 16a des Grundgesetzes?
Lieber Herr Meyer für Ihre Fragen vom 11.08.05 bedanke ich mich.
Hier kurze Antworten:
zu 1.) Bundespräsident Herzog sagte zur Wehrpflicht folgendes:
"Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet. Sie ist also kein allgemein-gültiges ewiges Prinzip, sondern sie ist auch abhängig von der konkreten Sicherheitslage. Ihre Beibehaltung, Aussetzung oder Abschaffung und ebenso die Dauer des Grundwehrdienstes müssen sicherheitspolitisch begründet werden."
(Bundespräsident Roman Herzog, 15. November 1995)
Deshalb bin ich für die Abschaffung der Wehrpflicht und Einführung einer Berufsarmee.
zu 2.1.) eindeutig ja !
zu 2.2.) Den Schutz der deutschen Sprache vor übermäßigen fremdsprachigen Einfluß besonders in den Medien (verstärkte Amerikanisierung) halte ich für sehr sinnvoll und dringend geboten ! Die Quote deutsche Musik zu anderer Musik sollte 80 zu 20 betragen.
zu 3.) Es leben ca. 7,4 Millionen Ausländer in Deutschland (ca. 11 % der Gesamtbevölkerung). Deshalb ist es sehr wichtig multi- und interkulturelle Projekte zu unterstützen. Sie sollten vorrangig folgende Aufgaben leisten:
- Sozial- und Integrationsberatung in verschiedenen Sprachen
- Unterstützung von Familien
- Hilfe im Umgang mit Behörden
- Vermittlung von Sprachkursen und anderen Bildungsangeboten
- Vermittlung in Konfliktsituationen
zu 4.) Gesetzliche Regelungen für eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft gibt es bereits in einer Reihe von europäischen Ländern; in Belgien, den Niederlanden, Spanien, Kanada sowie Massachusetts (USA) wurde die Ehe für Homosexuelle ganz geöffnet; in Skandinavien und anderen europäischen Ländern ist diese Öffnung in der Diskussion.
In Deutschland gibt es seit dem 1. August 2001 die so genannte Eingetragene Lebenspartnerschaft. Nach ihrer Verabschiedung durch den Bundestag meldeten einige Politiker Zweifel daran an; die unionsregierten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen bemühten sich sogar um eine völlige Aufhebung des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses stellte jedoch klar, dass einer vollständigen Gleichstellung mit der Ehe nichts im Wege stünde, da die Lebenspartnerschaft mit der Ehe schon allein deshalb nicht konkurriere, weil sie einen anderen Personenkreis betreffe.
Eine völlige Gleichstellung steht zurzeit noch im Bereich der Steuern, der Hinterbliebenenversorgung und der Möglichkeit der gemeinsamen Adoption von Kindern aus. Am 29. Oktober 2004 wurde einige Änderungen diesbezüglich realisiert: So werden Lebenspartner - wie Ehegatten - im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, wenn sie nichts anderes vereinbaren. Gleichbehandlung erfolgt nach der Trennung nun auch beim Unterhaltsrecht. Zudem wird ein Verlöbnis eingeführt – Lebenspartner werden sich in Zukunft wie Ehegatten mit Rechtswirkung verloben können. Ferner regelt das Gesetz, dass Homosexuelle das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren können. Und schließlich werden nun auch die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Lebenspartner ausgedehnt.
Ich kann das Gesetz nur begrüßen und fordere die volle Gleichstellung entsprechend Artikel 3 des Grundgesetzes(Gleichheit vor dem Gesetz). Der Strafparagraph 175 "Symbolziffer für staatlich legitimierte Schwulenverfolgung" wurde ja endlich im Jahre 1994 vom Bundestag gestrichen !
zu 5.) Ich plädiere für eine erneuerte Europäische Union, in der sich die Bundesrepublik Deutschland einbringen muss.
Ich bin für eine Europäische Uninon, die sozial und ökologisch nachhaltig wirtschaftet, sich gemeinsame Mindeststandardsbei Löhnen, Steuern und Sozialleistungen gibt und konsequent zu einer nichtmilitärischen Vereinigung wird.
Deshalb lehne ich wie die Franzosen und Niederländer die bestehende EU-Verfassung ab und bin für eine Neuerarbeitung einer EU-Verfassung, an der alle Bürger der EU aktiv mitarbeiten können und über die dann alle Bürger der EU-Staaten in einem Referedum abstimmen können.
zu 6.) Ich kann nur begrüßen, dass es den gesamten Artikel 16 in unserem Grundgesetz noch gibt ! Besonders Artikel 16 Abs. 2: "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Vefolgte genießen Asylrecht" ist im Hinblick auf den Europäischen Haftbefehl von großer Bedeutung.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Gobsch