Helmut Gobsch
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Frage von Helmut B. •

Frage an Helmut Gobsch von Helmut B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Gobsch,

Auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?

Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?

Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!

Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?

Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben?
Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?

Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?

Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?

Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine berechtigt verdächtige Kamikazeterroristen sind. Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.

An Anruf Ihrerseits bei 01714851551 würde genügen

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Bromberger
Frankleben

Antwort von
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Lieber Herr Bromberger,

für Ihre Anfragen bedanke ich mich sehr, da die Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP) nach § 7 des neu geschaffenen

Luftsicherheitsgesetz erneut zeigt, in welchem Überwachungsstaat wir bereits leben(siehe u.a. Privatkontenschnüffelei !)

Deshalb hat meine Frau und ich folgende Sammelpetition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterschrieben und gefaxt:

Sammelpetition
-------------------

Gegen die geplante Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpiloten

Namen und Adressen der Unterstützer umseitig

An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1
11011 Berlin

Für die geplanten, regelmäßigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten nach §7 des neu geschaffenen Luftsicherheitsgesetzes gilt:

Sie ist ungeeignet den angestrebten Erfolg zu erreichen oder zu fördern;

Sie ist nicht erforderlich, da sich potentielle Terroristen einer solchen Zuverlässigkeits­überprüfung mit Leichtigkeit entziehen können.

Sie ist nicht angemessen.

a) Es gibt wesentlich größere Gefahren für die Allgemeinheit, die nicht durch eine regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfung abgewendet werden sollen.

b) Der Nachteil für die Betroffenen steht in überhaupt keinem Verhältnis zum angestrebten Ziel und zum öffentlichem Interesse (Erhöhung der Sicherheit). Zwischen dem Schaden des Einzelnen (Privatpiloten) und dem Nutzen für die Allgemeinheit besteht ein krasses Missverhältnis.

Dieser Teil des Gesetzes und die sich in Düsseldorf angedeutete Durchführung verletzten aus den genannten Gründen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach §14 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden OBG in der Fassung vom 20.4.2004; (GVBl.//O4 S./53))

Ich beantrage mit dieser Petition

1. dass die in Arbeit befindlichen Durchführungsverordnungen für das Luftsicherheitsgesetz so abgefasst werden, dass Privatpiloten ohne begründeten Verdacht keiner aufwändigeren Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden, als die in dem Ihnen vorliegenden Brief vom 02.04.05 anderen genannten Berufs- und Sportgruppen sowie die Zugangsberechtigten zu den Parlamenten und anderen wichtigen öffentlichen Gebäuden.

Nur so ist sichergestellt, dass im Vergleich zu diesen Gruppen, die eindeutig größere Gefahrenpotentiale darstellen oder sogar weitgehend unkontrollierten Zugang zu exponierten, potentiellen Zielen haben, unbescholtene Privatpiloten nicht unverhältnismäßig benachteiligt und in ihren Grundrechten unverhältnismäßig mehr eingeschränkt werden als die genannten Gruppen.

2. dass zusätzlich zu der Forderung in Pkt 1. die geplanten Kriterien, nach denen eine Einschränkung für Privatpiloten mit der geplanten Zuverlässigkeitsüberprüfung vorgenommen werden sollen, auf jeden Fall vollständig veröffentlicht und begründet werden.

In meinem Wahlkampf werde ich weitere Unterschriften sammeln und dem Petitonsauschuss des Deutschen Bundetages per Fax übermitteln.

Auf die Einladung zu einem Rundflug komme ich gerne zu gegebener Zeit zurück

Einen herzlichen Fliegergruß sendet Ihnen

Ihr Helmut Gobsch