Frage an Helmut Geuking von Hendrik F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Geuking,
wie ist Ihre Position zur Flüchtlingsdebatte? Denken Sie die Maghrebstaaten sollten als sichere Herkunftsländer eingestuft werden? Wie stehen Sie zu Abschiebungen von straffälligen Ausländern?
Grüße
Sehr geehrter Herr H. F.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Dazu sollte man sich die Zahlen der sogenannten bereinigten Gesamtschutzquote anschauen. Diese Quote lag im Jahr 2017 für Algerier bei 6,3 Prozent. Von den Marokkanern erhielten 10,6 Prozent Schutz. Bei den Tunesiern sogar nur 5,9 Prozent.
Angesichts dieser relativ geringen Gesamtschutzquote muss ich Ihnen sagen, ja die Maghrebstaaten sind sichere Herkunftsländer. Die wenigsten Menschen in unserem Land ist dabei jedoch bewusst, dass bei einer Zuordnung zu sicheren Herrkunftsländern lediglich eine Regelvermutung greift, dass Anträge dieser Menschen unbegründet sein könnten. Wer jedoch nachweisen kann, dass ihm Verfolgung droht, obwohl das Land eigentlich als sicher gilt, kann auch mit seinem Antrag Erfolg haben. Das Grundrecht auf Asyl bleibt grundsätzlich bestehen! Wird ein Gesuch um Asyl abgelehnt, verbleibt allerdings weniger Zeit, dagegen rechtlich vorzugehen. Der Sinn darin ist auch entsprechende Asylverfahren zu beschleunigen. Dabei dürfte außer Frage stehen, dass es für alle Beteiligten gut ist so schnell wie möglich Rechtssicherheit zu schaffen.
In der Praxis hält sich der Zeitgewinn jedoch in Grenzen. Allerdings geht von einer Einstufung als sicherer Herkunftsstaat auch eine abschreckende Signalwirkung aus. In den jeweiligen Ländern spricht sich herum, dass die Chance auf Asyl in Deutschland gering ist, dadurch machen sich weniger Menschen auf den Weg. Dazu sollte auch deutlicher kommuniziert und klargestellt werden, dass Ausländer die vorsätzlich Straftaten begehen, nicht nur mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden, sondern auch Ihr Gastrecht verwirken!
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Geuking