Frage an Helmut Dammann-Tamke von Tim L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Dammann-Tamke,
bitte teilen Sie mir mit, ob es mittlerweile Controllingdaten zur veterinärmedizinischen Überwachung von Schlachthöfen durch die Landkreise gibt, die auch der Öffentlichkeit in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden können.
Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Ihre Einschätzung, ob hierfür die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden können.
Außerdem würde mich interessieren, ob zumindest Ihnen als Mitglied des zuständigen Fachausschusses landesweite Daten zu den Kontrollen der Landkreise und den Ergebnissen vorliegen.
Wie Sie wissen, müssen alle EU-Länder jährlich einen Bericht an die EU-Kommission zu veterinärmedizinischen Kontrollen in nutztierhaltenden Betriebenen übermitteln. Der Bericht für Deutschland enthält dabei auch Angaben für die einzelnen Bundesländer bzw. wurden diese Daten im Rahmen von parlamentarischen Anfragen im Bundestag veröffentlicht. Es ist daher nach meiner Einschätzung auch ein Gebot der Fairness und der Gleichbehandlung nicht nur Daten zu Tierschutzkontrollen in landwirtschaftlichen Betriebe zu veröffentlichend sondern auch zu Kontrollen in Schlachthöfen.
Freundliche Grüße
Tim Landgraf
Sehr geehrter Herr Landgraf,
bzgl. ihrer Anfrage kann ich ihnen folgendes mitteilen:
Die Ergebnisse der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden von den zuständigen kommunalen Behörden dokumentiert und unmittelbar dem Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. Das Bundesamt veröffentlicht die Daten nach Bundesländern aggregiert (siehe: https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Tiere-Tierische-Erzeugung/Publikationen/Downloads-Tiere-und-tierische-Erzeugung/fleischuntersuchung-j2030430187004.html). Auf diesem Wege wird für die Ergebnisse der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung der Vorgabe nach Transparenz der Ergebnisse amtlicher Kontrollen nach Artikel 11 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/625 entsprochen. Die systematische Erfassung detaillierter Daten im Rahmen der amtlichen Kontrolle in Schlachtbetrieben, d.h. „steuerungsrelevanter Kennzahlen, ist auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV Rüb) jedoch rechtlich nicht vorgesehen. Allerdings werden ausgewählte Kontrolldaten der Lebensmittelüberwachung nach der AVV Rüb erfasst. Diese aggregierten Daten werden in einer Landesstatistik zusammengefasst und ausgewertet, zu fachaufsichtlichen Zwecken genutzt und in Teilen im jährlichen Verbraucherschutzbericht veröffentlicht.
Ferner werden wesentliche Feststellungen im Rahmen einzelner amtlicher Kontrollen grundsätzlich schriftlich dokumentiert und in Betriebsakten zusammengeführt. Dies gilt auch für die amtlichen Kontrollen an Schlachthöfen. Diese Feststellungen haben Einfluss auf Art und Umfang weiterer Kontrollen. Die für die Lebensmittelkontrolle zuständigen Referate im ML prüfen derzeit die Möglichkeiten und Grenzen einer zentralen Erfassung und fachaufsichtlichen Nutzung auch dieser Kontrolldaten.
MfG
Helmut Dammann-Tamke