Frage von Hans - Dieter Dr. C. • 08.09.2009
Portrait von Helmut Brandt
Antwort von Helmut Brandt
CDU
• 09.09.2009

(...) vielen Dank für Ihre Frage, die sich auf den Anstieg des Renteneintrittsalters mit 67 bezieht. Um Härten in Zusammenhang mit der neuen Regelung zu vermeiden, haben wir verschiedene Ausnahmetatbestände geschaffen, beispielsweise für Versicherte mit besonders langjähriger und daher regelmäßig besonders belastender Berufstätigkeit: Wer mindestens 45 Jahre Pflichtbeitragsjahre hat, kann wie bisher mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Damit wird eine langjährige Beitragszahlung als Teil der Lebensleistung in den sozialen Sicherungssystemen honoriert. (...)

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