Frage von Adolfo W. • 26.09.2009
Antwort ausstehend von Helmut Brandt CDU
Sehr geehrter Herr Dr. Coenen,
vielen Dank für den Hinweis, den ich gerne aufnehme.
Mit freundlichem Gruß
Helmut Brandt
(...) vielen Dank für Ihre Frage, die sich auf den Anstieg des Renteneintrittsalters mit 67 bezieht. Um Härten in Zusammenhang mit der neuen Regelung zu vermeiden, haben wir verschiedene Ausnahmetatbestände geschaffen, beispielsweise für Versicherte mit besonders langjähriger und daher regelmäßig besonders belastender Berufstätigkeit: Wer mindestens 45 Jahre Pflichtbeitragsjahre hat, kann wie bisher mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Damit wird eine langjährige Beitragszahlung als Teil der Lebensleistung in den sozialen Sicherungssystemen honoriert. (...)