Frage an Hella Dunger-Löper von Jeannette H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dunger-Löper,
als Unternehmerin und Mutter ist es mir ein großes Anliegen, den Nichtraucherschutz in Deutschland voranzubringen. Deshalb haben mein Mann und ich im Juli eine Internetaktion gestartet. Unter www.deutschland-rauchfrei.de können sich alljene eintragen, die es leid sind, in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden zwangsberaucht zu werden . Wie ist Ihre Haltung zu diesem Thema? Könnte Berlin eine Vorreiterrolle einnehmen? Ich würde mich freuen, wenn Sie einen Blick auf die Seite werfen und auch mit Ihren Parteifreunden dieses Thema disskutieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Jeannette Hagen
Sehr geehrte Frau Hagen,
Frau Hörath hatte mir bereits eine Frage zu diesem Thema gestellt.
Hier nochmals meine Antwort:
Ich bin kein Freund von Verboten, aber die Gefahr, die das Rauchen für die Gesundheit darstellt, macht es erforderlich, die Nichtraucher stärker zu schützen.
Deshalb hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, in der ich als Staatssekretärin auch für das Personal wesentlich mit Verantwortung trage, als erste Senatsverwaltung in Berlin eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat abgeschlossen, die das Rauchen am Arbeitsplatz ausschließt. Aufgrund von Gerichtsurteilen ist ein Arbeitgeber zwar verpflichtet, auch Rauchern die Möglichkeit zum Rauchen in Bereichen, die vor Witterungseinflüssen geschützt sind, zu ermöglichen. Am Arbeitsplatz selbst aber kann das Rauchen komplett unterbunden werden.
Dies haben wir mit dem Personalrat so verhandelt und verabredet.
Ich denke, daß wir damit einen Weg eingeschlagen haben, der Vorbild für viele andere sein kann - den Weg der Überzeugung und der Selbstverpflichtung gemeinsam mit den Beschäftigten.
Auf diese Weise sollte das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden, insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten und anderen Gebäuden, in denen Kinder und Jugendliche sich aufhalten, unterbunden werden.
Damit unternehmen wir einen wichtigen Schritt, die Gesundheit unserer Bevölkerung zu schützen.
Sollten sich derartige Vereinbarungen als nicht ausreichend erweisen, ist ein gesetzliches Verbot der nächste Schritt.
Mit freundlichen Grüßen
Hella Dunger-Löper