Hella Dunger-Löper
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Frage von Joachim J. •

Frage an Hella Dunger-Löper von Joachim J. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dunger-Löper,

die Justizsenatorin Berlins lässt es zu, dass seit Jahren Justizfachangestellte mit einer dreijährigen justiz- spezifischen Fachausbildung nach der Ausbildung nicht der erworbenen Qualifikation entsprechend beschäftigt, sondern lediglich mit Kanzleitätigkeiten bei den Gerichten eingesetzt werden. Auch verweigert die Justizsenatorin eine Bezahlung nach dem einschlägigen Tarifvertrag. Schließlich verlangt die Justizverwaltung von den ausgebildeten Justizfachangestellten, dass sie nach ihrer Ausbildung und Abschlussprüfung nochmals Prüfungen, z.B. Schreibmaschinenprüfungen, ablegen, die sie lediglich als „Angestellte im Schreibdienst“ qualifizieren sollen. Auch diese Diskriminierung und Benachteiligung duldet die Justizsenatorin.

Halten Sie es für richtig, wie in der Berliner Justiz mit jungen Frauen umgegangen wird ?

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Jetschmann
Vorsitzender des Gesamtpersonalrats der Berliner Justiz

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jetschmann,

Der von Ihnen skizzierte Vorgang ist eine notwendige Folge aus der Einrichtung von Service-Einheiten, die erklärtes Ziel der Berliner Justizreform ist und die auch in allen anderen Bundesländern verfolgt wird.

Die Einrichtung von Service-Einheiten bedeutet, dass die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Mischarbeitsplätzen tätig sind, d.h. die bisher getrennten Schreib- und Registraturtätigkeiten werden zusammengefasst und "aus einer Hand" erledigt.
Es ist bundesweit anerkannt, dass die Tätigkeit auf Mischarbeitsplätzen wegen der Verstärkung der Teamarbeit zu deutlich höherer Arbeitszufriedenheit führt und außerdem effizienter ist. Es ist auch seit Jahren bekannt, dass im Rahmen der Berliner Justizreform die flächendeckende Einführung solcher Mischarbeitsplätze angestrebt wird.

Aus der Einrichtung von Mischarbeitsplätzen folgt, dass die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben den justizspezifischen Fachaufgaben auch Schreibdienste erledigen und daher hierfür ausgebildet werden müssen, um sodann die "Mischarbeit" erledigen zu können. Die "reine Kanzleitätigkeit" soll mit der flächendeckenden Einführung der Servicestellen aber gerade entfallen.

Die Einrichtung von Service-Einheiten hat zur Folge, dass die Arbeitsstellen der bisherigen Schreibkräfte vergütungsrechtlich höher eingestuft werden müssen. Die Grundlage für diese Stellenumwandlungen besteht erst seit der Aufstellung des Haushaltsplans 2006/2007. Nunmehr ist über die konkrete Bewertung der einzelnen Stellen zu befinden, die rechtlich verpflichtend ist und deshalb auch vom Landesrechnungshof gefordert wird. Diese Arbeit wird bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

In anderen Bundesländern arbeiten Beamte des mittleren Dienstes, Justizfachangestellte und Schreibkräfte aus der Kanzlei seit Jahren in Serviceteams mit hoher Zufriedenheit, ohne dass die Umgruppierung der Planstellen und die höherwertige Vergütung von Anfang an gewährleistet ist. Auch in den anderen Landesjustizverwaltungen war es erforderlich, dass sich die Beamten der Geschäftsstellen und die Justizfachangestellten Schreibkenntnisse zusätzlich aneignen mussten, um die Serviceteamstellen ausüben zu können. Berlin vollzieht jetzt nur nach, was in den anderen Ländern längst Alltag ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hella Dunger-Löper