Hella Dunger-Löper
SPD
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Frage von Ursula B. •

Frage an Hella Dunger-Löper von Ursula B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dunger-Löper,
werden Sie sich innerhalb Ihrer Partei und in den Parlamenten entschieden für die Rekommunalisierung der 1999 zu 49,9 % teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe einsetzen und den Berliner Wassertisch, eine Vereinigung von Vereinen, Initiativen und Privatpersonen, der sich für die Rückführung des Berliner Wassers in Bürgerhand einsetzt, politisch unterstützen? Wir Berliner zahlen die höchsten Wasserpreise in Deutschland als Ergebnis für den vertraglich garantierten Profit der privaten Gesellschafter. In Hamburg hat ein Bürgerbegehren die Wasserprivatisierung verhindert. Sämtliche Privatisierungsmythen (z.B. priv. Betreiber arbeiten wirtschaftlicher, effektiver und kostensenkender) sind durch die Fakten eindeutig widerlegt. Werden Sie ein Bürgerbegehren in Berlin tatkräftig unterstützen? Können Sie sich die Forderung, daß alle bisher unter Verschluß gehaltenen Verträge zur Berliner Wasserprivatisierung offengelegt werden, zu eigen machen? Teilen Sie meine Ansicht, daß es kriminell und absolut undemokratisch ist, dem "Souverän" Einblick in die Verträge zu verwehren, die in seinem Namen (und zu seinen Lasten) geschlossen worden sind? Werden Sie sich für Transparenz aller bisher geschlossenen Privatisierungsverträge öffentlichen Eigentums einsetzen? In hoffnungsvoller Erwartung einer demokratischen Volksvertretung,
Bürgerin Ursula Brümann

Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Brümann,

die seinerzeitige Teilprivatisierung der Wasserbetriebe gehörte zum Konzept der Konsolidierung des Berliner Haushalts durch "Aktivierung" von Landesvermögen.
Die Erfahrungen, über die wir heute mit diesem Vorgang verfügen, lassen sicher keine Wiederholung dieses Vorgangs erwarten. Eine Rekommunalisierung heute halte ich jedoch nicht für möglich. Die geschlossenen Verträge müssen vom Land Berlin eingehalten werden.

Eine weitere Privatisierung dieses wichtigen Bestandteils der öffentlichen Daseinsvorsorge kann allerdings ausgeschlossen werden, damit bleibt auch in Zukunft ein 50% Anteil beim Land, der z.B. zur Mitbestimmung bei der Gestaltung des Wasserpreisgefüges im Land Berlin zu nutzen ist.