Wie ist eine finanzielle Entschädigung bei der geplanten Enteignung von Sportwaffen zu gestalten?
Sehr geehrter Herr Limburg,
ich danke Ihnen für Ihre heutige Antwort auf meine Frage vom 16. Dezember 2022.
Ihre Antwort passt allerdings leider nicht zu meiner Frage, bzw. habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Es geht mir rein um den finanziellen Aspekt, wenn die Staatsgewalt in das Eigentumsrecht des Bürgers eingreift: Wird bei der anstehenden Enteignung von Sportschützen das das bisher völlig gesetzeskonform besessene Eigentum an Sportwaffen entschädigt? Wenn nein, warum? Wenn ja, auf welcher Basis?
Es geht NICHT um die Frage, ob die Enteignung sinnvoll ist.
Ich danke für eine präzise Antwort!
Herzliche Grüße
J. R.
Sehr geehrter Herr R.,
Danke für Ihre erneute Anfrage, auf die ich gerne kurz eingehen will. Wie auch in Bezug auf Ihre letzte Frage muss ich darauf verweisen, dass sich die Bundesregierung noch in Beratung befindet, was die konkrete Ausgestaltung der angedachten Reform des Waffengesetzes angeht. Unser Ziel ist es, die konsequente Entwaffnung von Extremisten voranzutreiben und dabei niemand mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis unter Generalverdacht zu stellen. Deshalb nehmen wir mit unseren Koalitionspartnern ein altes Problem auf, dass durch das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz von 2020 nicht abschließend behoben wurde. Der Handlungsbedarf bei der Entwaffnung von Extremisten ist groß und schon seit Längerem bekannt. Der Entwurf zum Waffengesetz liegt dem Parlament allerdings noch nicht vor. Wir sind also noch etwas davon entfernt, die offenen Fragen anhand eines konkreten Gesetzestextes diskutieren zu können. Wir werden uns als Fraktion im Gesetzgebungsprozess aber für eine Überarbeitung mit Augenmaß einsetzen.
Herzliche Grüße,
Helge Limburg